Städte reichen Klage zum Ganztagsausbau ein

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Rheine. Die Städte Bocholt, Rheine und Gronau haben eine Feststellungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ziel ist es, zentrale rechtliche Fragen zum Ganztagsausbau an Grundschulen in NRW zu klären und rechtliche sowie finanzielle Unsicherheiten abzubauen.

Jetzt Ganztagsausbau klären

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Nordrhein-Westfalen ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder in der ersten Klasse. Dieser Anspruch wird schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Die Kommunen sind für die Umsetzung der Ganztagsangebote zuständig und arbeiten bereits daran, die dafür erforderlichen Strukturen bereitzustellen.

Unklare Zuständigkeiten und Finanzierung

Nach Auffassung der Städte Bocholt, Rheine und Gronau gibt es erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit und Finanzierung. Sie bemängeln das Fehlen verbindlicher landesrechtlicher Regelungen, die klar definieren, welche Aufgaben die Kommunen übernehmen müssen und wie diese dauerhaft finanziert werden sollen. Die Städte sehen die Notwendigkeit einer rechtlichen Klärung dieser Punkte, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

Gemeinsame Initiative der Kommunen

Die drei Städte haben gemeinsam mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände – dem Städtetag Nordrhein-Westfalen sowie dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen – eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Damit wird eine rechtssichere Grundlage für die Umsetzung des Ganztagsausbaus gefordert.

„Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen“, betonen die Bürgermeister Christian Mangen (Bocholt), Dr. Peter Lüttmann (Rheine) und Jörg von Borczyskowski (Gronau).

Standpunkt des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht die Verantwortung für den Ganztagsausbau derzeit auf kommunaler Ebene. Jedoch fehlt nach Ansicht der Städte eine klare gesetzliche Grundlage und eine gesicherte Finanzierung. Dies führt zu der juristischen Auseinandersetzung, die Klärung schaffen soll.

Ausblick auf den Ganztagsausbau Grundschulen NRW

Die Feststellungsklage der Städte Bocholt, Rheine und Gronau soll kurzfristig zu einer rechtlichen Klärung führen. Eine verbindliche Regelung zur Zuständigkeit und Finanzierung ist Voraussetzung, damit Kommunen, Schulen und Familien Planungssicherheit erhalten. Entscheidungen hierzu werden im Verwaltungsgericht Düsseldorf erwartet.

Kommunen in NRW können weiter über die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Ganztagsausbaus informieren sich auf der Webseite des Städtetags Nordrhein-Westfalen: Städtetag NRW – Ganztagsausbau.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Rechtanspruchs und den damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen bietet das Ministerium für Schule und Bildung NRW: Ministerium für Schule und Bildung.

Lesen Sie mehr zum Thema Ganztagsangebote in Schulen auf regionalupdate.de: Ganztagsangebote an Grundschulen.

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