Vertragshilfe24 stärkt Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen

Anzeige

Berlin. Die lebensversicherung rueckkaufswert berechnung wird künftig transparenter: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Versicherern erstmals aufgezeigt, dass sie in Verfahren zur Rückkaufswertermittlung ihre Berechnungsmethoden offenlegen müssen. Dies kann die Rechtslage für Versicherte deutlich verbessern.

Verbraucher profitieren jetzt

Gericht entscheidet im Sinne der Versicherten

Bisher konnten Lebensversicherungsgesellschaften ihre Berechnungen zum Rückkaufswert oder zur Abschlussleistung als Geschäftsgeheimnis schützen. Versicherte hatten damit keine Möglichkeit, die Angaben der Versicherer nachzuvollziehen. In zwei aktuellen Fällen (Aktenzeichen 9 U 71/25 und 9 U 94/25) hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine Entscheidung getroffen, die eine Neuausrichtung anstrebt. Die Versicherungsgesellschaft wurde verpflichtet, ihre Berechnungsmethoden offen und nachvollziehbar darzulegen.

Das Gericht wird nach einem Beweisbeschluss die vom Versicherer vorgelegte Berechnung künftig von unabhängigen Gutachtern prüfen lassen. Damit ist die vorherige Beweislastumkehr für Versicherte aufgehoben: Künftig müssen sie nicht mehr auf eigene Kosten und mit aufwendigen Gutachten nachweisen, dass ihnen mehr zusteht als den vom Versicherer angebotenen Rückkaufswert.

Auswirkungen auf Versicherte und Versicherungen

Die neuen Vorgaben können zu mehr Transparenz und Fairness in der Auseinandersetzung zwischen Lebensversicherten und Gesellschaften führen. Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und früher selbst Vorstand in der Branche, betont:

„Verbrauchern ist bisher das Recht beschnitten worden, den wahren Wert ihrer Police zu erhalten. Das bisherige Verfahren hat die Versicherungsgesellschaften geschützt. Sie haben es sich im Streitfall bequem gemacht und ihre Berechnungen zum Geschäftsgeheimnis erklärt. Wenn die Beweislast in Zukunft umgekehrt wird, dann sind die Verbraucher vor Willkür geschützt.“

Die auxinum GmbH unterstützt Kunden dabei, Verträge mit möglichst hohen Rückzahlungen zu kündigen oder anzufechten und bietet über das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de qualifizierte Beratung an.

Beispiel:

  • Offenlegungspflicht der Versicherer bei Rückkaufswertberechnungen.
  • Unabhängige Gutachter prüfen die Berechnungen der Versicherer.
  • Entlastung der Versicherten von kostspieligen Gutachten.

Beispiel:

Für nähere Informationen zur Rückkaufswertberechnung informiert das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de und die offizielle Seite des Bundesministeriums der Justiz bietet rechtliche Hintergrundinformationen zur Lebensversicherung (bmj.de).

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und Ausblick für Versicherte

Auch Versicherten in der Region wird die neue Rechtsprechung langfristig zugutekommen. Leistungsansprüche aus Lebensversicherungen sind für viele Haushalte eine finanzielle Grundlage, insbesondere bei Vertragsauflösungen oder im Todesfall. Mit der gerichtlichen Entscheidung können Verbraucherschutzstandards gestärkt werden. Praktisch bedeutet das für viele Versicherte, dass sie künftig besser nachvollziehen können, wie sich Rückkaufswerte zusammensetzen. Beratungsangebote wie von auxinum zielen darauf ab, regionale Kunden bei der Abwicklung ihrer Lebensversicherung zu unterstützen. Zukünftig könnten ähnliche Urteile auch in anderen Gerichtsbezirken folgen, was den Schutz der Verbraucher weiter verbessert.

Erste Verfahren laufen bereits, weitere Entwicklungen sind im Jahr 2024 zu erwarten. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche sachgerecht prüfen zu lassen.

Mehr Informationen zur lebensversicherung rueckkaufswert berechnung finden Sie auf regionalupdate.de und beim Bundesministerium der Justiz.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel