Lebensversicherung muss Berechnung des Rückkaufswerts offenlegen

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Berlin. Die Berechnung von Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen ist künftig transparenter. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass Lebensversicherungsgesellschaften ihre Berechnungsmethoden offenlegen müssen. Damit wird das Thema lebensversicherung rueckkaufswert offengelegt für Versicherte in Deutschland wichtiger.

Versicherungsrecht neu: lebensversicherung rueckkaufswert offengelegt

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in zwei Verfahren gegen dieselbe Versicherungsgesellschaft klargestellt, dass diese ihre Berechnungsmethoden nicht länger als Geschäftsgeheimnis behandeln darf. Zuvor konnten Versicherte kaum nachvollziehen, wie der Rückkaufswert oder die Abschlussleistung ermittelt wurde. Die Gerichte hatten bislang Versicherern erlaubt, diese Informationen zu verweigern.

Künftig müssen die Versicherer ihre Berechnungen transparent machen und diese werden von unabhängigen Gutachtern überprüft. Dies ändert die bisherige Beweislast im Streitfall: Versicherte müssen nicht mehr selbst aufwendige Gutachten finanzieren, um mehr als den freiwillig angebotenen Rückkaufswert zu erhalten.

Auswirkungen des Gerichtsbeschlusses

Dieser Beschluss stärkt die Rechte der Verbraucher deutlich. Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und ehemaliger Vorstand einer Versicherung, kommentierte:

„Verbrauchern ist bisher das Recht beschnitten worden, den wahren Wert ihrer Police zu erhalten. Das bisherige Verfahren hat die Versicherungsgesellschaften geschützt. Sie haben es sich im Streitfall bequem gemacht und ihre Berechnungen zum Geschäftsgeheimnis erklärt. Wenn die Beweislast in Zukunft umgekehrt wird, dann sind die Verbraucher vor Willkür geschützt.“

Die auxinum GmbH unterstützt Versicherte dabei, unprofitable Verträge zu erkennen und möglichst hohe Rückzahlungen zu erzielen. Über das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de können Betroffene sich informieren und professionelle Beratung erhalten.

Unterstützung für Versicherte

Verbraucher, die ihren Lebensversicherungsvertrag kündigen oder anfechten wollen, finden auf Vertragshilfe24 umfangreiche Informationen zu ihren Möglichkeiten. Das Angebot hilft, Verträge besser zu verstehen und rechtlich fundierte Schritte einzuleiten.

  • Transparenz bei der Berechnung der Rückkaufswerte
  • Unabhängige Überprüfung durch Gutachter
  • Umkehrung der Beweislast zugunsten der Verbraucher

Beispiel: Wer künftig mehr Geld aus seiner Lebensversicherung erhalten möchte, muss sich nicht selbst mit kostenintensiven Gutachten belasten.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Gerichtsurteil als Chance für Verbraucher in der Region

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wirkt sich auch auf Versicherte in der gesamten Bundesrepublik aus, einschließlich hier in der Region. Für viele Menschen, die auf ihre Kapitallebensversicherung angewiesen sind oder sich von unrentablen Verträgen trennen möchten, bedeutet dies mehr Rechtssicherheit.

Bürgerinnen und Bürger können durch die Offenlegung der Berechnungsmethoden künftig besser einschätzen, ob ihnen ein höherer Rückkaufswert zusteht. Die Umkehr der Beweislast entlastet Versicherte finanziell und erleichtert die Durchsetzung eigener Ansprüche.

Im weiteren Verlauf ist zu erwarten, dass sich auch andere Oberlandesgerichte mit ähnlichen Beschlüssen anschließen könnten. Versicherte sollten die bestehenden Möglichkeiten zur Prüfung ihrer Verträge nutzen und sich frühzeitig beraten lassen.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf regionalupdate.de sowie beim Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter bafin.de.


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