Land Niedersachsen veröffentlicht Eckpunkte zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

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Hannover. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Eckpunkte zur Videoueberwachung Schlachtbetriebe Niedersachsen veröffentlicht. Diese Empfehlungen sollen Betriebe und Behörden bei der Umsetzung von Kameraüberwachung in Schlachthöfen unterstützen und zu mehr Tierschutz und Transparenz beitragen.

Mehr Transparenz schaffen durch Videoueberwachung Schlachtbetriebe Niedersachsen

Die Fach-Arbeitsgruppe „Schlachtung und Tötung“ im Niedersächsischen Tierschutzplan hat ein Eckpunktepapier zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben erarbeitet. Dieses Dokument bietet eine fachliche Grundlage für Schlachtbetriebe und kommunale Veterinärbehörden und beschreibt, in welchen Bereichen die Videoüberwachung tierschutzfachlich sinnvoll ist. Zudem werden Empfehlungen zur Anbringung und Ausrichtung der Kameras gegeben sowie Hinweise zur Auswertung der Aufnahmen. Es wird berücksichtigt, dass Schlachthöfe unterschiedliche bauliche und organisatorische Voraussetzungen haben.

Parallel zu der Veröffentlichung stellt das Ministerium diese Eckpunkte dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Verfügung und hat den aktuellen Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Tierschutzgesetzes begleitet. Während die Einführung der Videoüberwachung ursprünglich bereits in der Novelle des Tierschutzgesetzes geplant war, wurde diese mit dem Regierungswechsel nicht weiter verfolgt. Der aktuelle Referentenentwurf sieht nun die Aufnahme der Videoüberwachung in Schlachthöfen vor, enthält jedoch sonst nur redaktionelle Änderungen.

Gesetzlicher Rahmen und Datenschutz

Agrarstaatssekretärin Frauke Patzke betonte, dass die Eckpunkte eine gute fachliche Grundlage für den Einsatz von Kamerasystemen bilden und forderte die Bundesregierung auf, die Videoüberwachung endlich gesetzlich zu verankern. Sie hob hervor, dass neben dem Tierschutz auch datenschutzrechtliche und technische Vorgaben beachtet werden müssen. Dabei seien bundeseinheitliche Regelungen insbesondere zur Speicherung, Weitergabe und Auswertung der Daten, auch im Hinblick auf den Einsatz von selbstlernenden Systemen (Künstliche Intelligenz), notwendig.

Unterstützung für Betriebe auch ohne gesetzliche Pflicht

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung können Schlachtbetriebe bereits jetzt Kamerasysteme nutzen. Die veröffentlichten Eckpunkte dienen als Leitfaden für eine tierschutzgerechte und datenschutzkonforme Anwendung. Das Dokument steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download bereit und wurde an die obersten Landesbehörden für Tierschutz übermittelt.

Hintergrund zum Niedersächsischen Tierschutzplan

Der Niedersächsische Tierschutzplan ist ein seit 2011 bestehendes Gremium, in dem Vertreter aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Tierschutzverbänden, Kirchen und Behörden zusammenarbeiten. Ziel ist es, nachhaltige Leitlinien und Empfehlungen zum Tierwohl zu entwickeln. Die Fach-Arbeitsgruppe „Schlachtung und Tötung“ gehört zu zwölf aktiv arbeitenden Gruppen innerhalb des Plans.

„Mit dem Eckpunktepapier liegt nun eine gute fachliche Grundlage für den Einsatz von Kamerasystemen in Schlachtbetrieben vor. Es ist an der Zeit, dass der Bund sich jetzt endlich auf den Weg macht und die Kameraüberwachung in das Tierschutzgesetz aufnimmt. Mehr Transparenz in den Schlachthöfen bedeutet auch mehr Tierschutz“, sagte Frauke Patzke, Agrarstaatssekretärin.

Weitere Informationen zum Thema Videoueberwachung Schlachtbetriebe Niedersachsen finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hintergrundinformationen zum Tierschutzplan gibt es auf der Webseite des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung.

Zum Thema gesetzliche Rahmenbedingungen und Tierschutz finden Sie außerdem wertvolle Informationen beim BMEL – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Ausblick: Nächste Schritte zur Verbesserung der Schlachtbetriebe

Niedersachsen wird weiterhin den Gesetzgebungsprozess zur Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen begleiten. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung, die den Tierschutz stärkt und klare Anforderungen an Datenschutz und Technik stellt. Die Eckpunkte sollen dabei eine wichtige Rolle als fachliche Orientierung spielen.

Betriebe können bereits jetzt eigenverantwortlich die Empfehlungen umsetzen und so die Transparenz in ihrem Betrieb erhöhen. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich die gesetzlichen Änderungen konkret auswirken und welche Anpassungen in der Praxis notwendig sind.

Mehr Informationen und aktuelle Berichte zum Tierschutz in Niedersachsen finden Sie auf regionalupdate.de.

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