Krankenhausreform: Neues Gesetz bringt Planungssicherheit

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Am 15. April 2026 trat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Kraft. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi äußert sich zur Bedeutung dieses Gesetzes für die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen.

KHAG sorgt für Planungssicherheit in Niedersachsen

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde am heutigen Mittwoch, dem 15. April 2026, nach der Zustimmung des Bundesrats am 27. März 2026 in Kraft gesetzt. Der Gesundheitsminister Niedersachsens, Dr. Andreas Philippi, der in diesem Jahr die Gesundheitsministerkonferenz leitet, begrüßt das neue Gesetz als entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Krankenhausversorgung im Land.

„Bund und Länder haben in den vergangenen Monaten um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen. Mit dem jetzt in Kraft tretenden Gesetz bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in den Ländern kann nun verlässlich vorangebracht werden“, so Philippi. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung, insbesondere in einem flächenmäßig großen Bundesland wie Niedersachsen.

Vorteile der neuen Regelungen

Das KHAG enthält wichtige Änderungen, die die Gesundheitsversorgung weiter verbessern sollen. Niedersachsen hat sich aktiv in die Debatte eingebracht und viele regionale Anforderungen fanden Eingang in das Gesetz. Besonders betont wird die Gleichbehandlung der Gesundheitsversorgung in städtischen und ländlichen Regionen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung durch eine qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsdienstleistungen in den Krankenhäusern zu optimieren.

Ein hervorzuhebendes Element des neuen Gesetzes ist, dass Fachärztinnen und Fachärzte in den Bereichen Innere Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können, was die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger erleichtert. Außerdem ermöglicht der Transformationsfonds die Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung von Versorgungsstrukturen und bietet den Ländern mehr Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung.

Herausforderungen durch neue Regelungen

Allerdings bringt das neue Gesetz auch Herausforderungen mit sich. Philippi kritisiert insbesondere die strikten Vorgaben zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben könnte dazu führen, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes negativ ausfallen, was viele Einrichtungen, insbesondere große Krankenhäuser und Uniklinika, in eine prekäre Lage bringen könnte. Der Minister fordert vom Bund zeitnahe Klärungen und pragmatische Übergangsregelungen, um Bürokratie abzubauen und eine zügige Umsetzung der Reform zu ermöglichen.

Im Vorfeld des Inkrafttretens wurden bereits Vorbereitungen zur Anpassung des Fachverfahrens KLAAS getroffen, um die Anträge der Krankenhäuser effizient zu verarbeiten. Eine zweite Antragsrunde für die Krankenhäuser zur Bestätigung ihrer Anträge nach KHAG wird im Laufe der nächsten zwei Monate erwartet.

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