Ein Dienstwagen kann bei der Geburt eines Kindes zu finanziellen Nachteilen führen. Experten weisen darauf hin, dass der geldwerte Vorteil aus dem Firmenwagen Elterngeldzahlungen senken kann.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt eines Kindes. Das steuerpflichtige Einkommen ist dabei von Bedeutung, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Nicht alle Bestandteile der Gehaltsabrechnung tragen zur Erhöhung des Elterngeldes bei.
Der Dienstwagen und seine Auswirkungen
Die private Nutzung eines Dienstwagens wird steuerlich als geldwerter Vorteil erfasst, was in Folge das steuerliche Bruttoeinkommen erhöht. Bei der Berechnung des Elterngeldes gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Der tatsächliche Geldzufluss ist für die Elterngeldberechnung relevant. Da der Dienstwagen keinen ausgezahlten Geldwert darstellt, wird der geldwerte Vorteil häufig nicht als einkommenserhöhend berücksichtigt, was dazu führen kann, dass das relevante Einkommen niedriger ausfällt, als zunächst angenommen.
Planung ist das A und O
Nach der Geburt des Kindes spielt der Dienstwagen eine noch wichtigere Rolle. Die Elterngeldstelle prüft, ob weiteres Einkommen erzielt wird. Die Möglichkeit zur privaten Nutzung des Dienstwagens wird selbst dann als Einkommen gewertet, wenn das Fahrzeug nicht aktiv genutzt wird. Dies kann zu einer Kürzung des Elterngeldes führen, besonders für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder den Dienstwagen behalten. Experten raten daher zur frühzeitigen Planung und empfehlen, den Dienstwagen entweder ganz abzugeben oder die private Nutzung vertraglich auszuschließen.

