Die widerrufenen Aufnahmezusagen für afghanische Schutzsuchende beschäftigen zunehmend das Bundesverfassungsgericht. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die auf die sich zuspitzende Situation hinweist.
Bundesverfassungsgericht prüft Aufnahmezusagen
Immer mehr Fälle von widerrufenen Aufnahmezusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan gelangen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bis zum Stichtag 10. April 2026 sind bereits zehn Verfahren und Eilanträge bekannt, die vom höchsten deutschen Gericht geprüft werden müssen. Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzungen sind die Entscheidungen der Bundesregierung, die verschiedene Aufnahmezusagen zurückzuziehen.
Unterstützung für Afghanen eingestellt
Zusätzlich hat die Bundesregierung in den letzten Wochen die Unterstützung für 300 Afghanen, die hauptsächlich in Pakistan leben und deren Aufnahme zugesagt wurde, eingestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat den Betroffenen mitgeteilt, dass sie die sicheren Unterkünfte verlassen und entweder nach Afghanistan zurückkehren oder in ein Drittland weiterreisen sollen. Diese Entscheidung hat in der politischen Debatte für heftige Kritik gesorgt.
Kritik der Linksfraktion und rechtliche Situation
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, äußerte scharfe Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung. Sie bezeichnete es als „moralisches Versagen erster Güte“, die gefährdeten Personen ohne adäquate Unterstützung zurückzulassen. „Das Mindeste wäre es, eine bevorstehende Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten“, so Bünger. Die Schwierigkeiten der Rückkehr waren schon lange bekannt, und die Bundesregierung dürfe nicht zulassen, dass die Gerichte die Verantwortung für diese Entscheidungen übernehmen.
Aktuell zeigen rund 100 Menschen mit widerrufener Aufnahmezusage Interesse an einem Unterstützungsangebot der Bundesregierung für eine Rückkehr nach Afghanistan. Insgesamt sind derzeit etwa 785 Personen, deren Aufnahmezusage widerrufen wurde, auf weitere Unterstützung angewiesen. Dabei laufen gegenwärtig etwa 500 Gerichtsverfahren zu diesem Personenkreis, was die Rechtsunsicherheit für alle Betroffenen weiter verschärft.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wurde zudem vereinbart, freiwillige Aufnahmen so weit wie möglich zu beenden. Diese politische Linie verursacht zusätzliche Spannungen und Unsicherheiten für die Betroffenen und ihre Unterstützer.

