Oberverwaltungsgericht bestätigt Erdgasbohrungen in Nordsee

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Planfeststellungsbeschluss für Erdgasbohrungen der ONE Dyas B.V. im deutschen Hoheitsgebiet der Nordsee bestätigt. Dabei wurde die Klage der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen und die Genehmigung zur Erdgasförderung verteidigt.

Urteil stärkt Erdgasförderung in der Nordsee

Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hat am 13. August 2024 entschieden, dass die niederländische Firma ONE Dyas B.V. ihre geplanten Erdgasbohrungen im deutschen Hoheitsgebiet der Nordsee fortsetzen darf. In seinem Urteil (Az.: 7 KS 64/24) wies das Gericht die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) richtete.

Details des Planfeststellungsverfahrens

Die Genehmigung der Bohrungen sieht vor, dass in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund gebohrt wird, wobei Ablenkungen bis zu 4.000 Metern erlaubt sind. Das Gericht stellte fest, dass die vorgesehenen Maßnahmen die Schutzzwecke der Naturschutzgebiete im Rahmen von Natura 2000 nicht erheblich beeinträchtigen. Dies wurde als zentraler Punkt für die Zustimmung gewertet.

Reaktion des LBEG

Carsten Mühlenmeier, Präsident des LBEG, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und bestätigte die gründliche Arbeitsweise des LBEG im Planfeststellungsverfahren. „Die geltenden, sehr strengen Sicherheits- und Umweltstandards hatten im Verfahren hohe Priorität und das gilt auch weiterhin“, so Mühlenmeier. Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, was für das Unternehmen einen klaren Weg zur Fortführung der Arbeiten bedeutet.

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