Auf der Integrationsministerkonferenz fordern mehrere Bundesländer eine Rückkehr zur Integrationspauschale für Geflüchtete. NRW-Integrationsministerin Verena Schäffer betont, dass die Unterstützung des Bundes unzureichend ist.
Forderung nach Neuauflage der Integrationspauschale
Im Rahmen der Integrationsministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag stattfindet, haben zahlreiche Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert, die Integrationspauschale für Geflüchtete wiederzubeleben. Verena Schäffer, die Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, brachte die gemeinsame Sache auf den Punkt: „Die Länder bitten mehrheitlich darum, die Integrationspauschale für die Länder und Kommunen neu aufzulegen und zu verstetigen.“ Ihr Anliegen wird von mehreren Bundesländern unterstützt, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Aktuelle finanzielle Rahmenbedingungen
Von 2016 bis 2023 gewährte der Bund den Ländern jährlich eine Pauschale, die 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren höchsten Stand erreichte. Allerdings sank dieser Betrag in den folgenden Jahren erheblich. Ab 2024 wird lediglich eine Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro für jeden Asylantragsteller überwiesen. Laut den Ländern ist diese Summe mittlerweile unzureichend, um die steigenden Kosten zu decken. Daher drängt man auf eine Rückkehr zu der alten Systematik, die in der Vergangenheit eine verlässlichere Unterstützung bot.
Die Rolle der Kommunen und der Bundessupport
Ministerin Schäffer erklärte weiter, dass insbesondere die Kommunen auf eine nachhaltige Unterstützung durch den Bund angewiesen seien. „Wir brauchen dringend die Zusage des Bundes, dass er sich auch künftig und langfristig an den Kosten für die Integration beteiligt. Nur so kann eine funktionierende Integrationsinfrastruktur sichergestellt werden“, betonte sie. Diese Zusage wird als entscheidend für die künftige Integrationsarbeit in den Ländern angesehen, um den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht zu werden und die Integration in die Gesellschaft zu fördern.

