Die Stadt Rheine arbeitet an der Fortschreibung ihres Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Ziel ist es, die Entwicklung des Einzelhandels unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen zu gestalten. Der Entwurf des neuen Konzeptes ist von Mai bis Juni online abrufbar, zudem gibt es einen Infoabend am 6. Mai.
Überarbeitung des Einzelhandelskonzepts
Das Planungsbüro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH aus Dortmund wurde beauftragt, das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Rheine zu überarbeiten. Diese Aktualisierung ist notwendig geworden durch die Folgen der Corona-Pandemie, die wachsende Bedeutung des Online-Handels und neue gesetzliche Vorgaben. Der Entwurf wird künftig als Grundlage zur räumlichen Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Rheine dienen.
Öffentliche Beteiligung und Infoabend
Von der Erhebung der Einzelhandelsbetriebe über persönliche Befragungen bis zu Arbeitskreistreffen mit lokalen Akteuren: Der neue Konzeptentwurf entstand aus umfassenden Analysen und Rückmeldungen der Bevölkerung, Händlerinnen und Händler, Gastronom:innen und weiteren Experten. Zwischen dem 2. Mai und dem 1. Juni wird der Entwurf online unter www.rheine.de/buergerbeteiligung-stadtplanung zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit können Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise von der interessierten Öffentlichkeit sowie von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden.
Ein Infoabend findet am 6. Mai um 17:30 Uhr im Sitzungssaal 1 + 2 des Rathauszentrums II, Klosterstraße 14, statt. Hier können Bürgerinnen und Bürger direkt Fragen stellen und Ideen austauschen. Die Stadt sieht diese Veranstaltung als wichtige Gelegenheit zur Beteiligung insbesondere für den lokalen Einzelhandel und Gewerbetreibende.
Ausblick auf das Verfahren
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Beteiligung sind bereits jetzt über die Website www.rheine.de/einzelhandelskonzept abrufbar. Nach der Auswertung der Stellungnahmen plant die Stadt Rheine, das überarbeitete Konzept Ende 2026 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

