Im Streit um die Eissporthalle Nordhorn hat der Kreisausschuss des Landkreises Grafschaft Bentheim ein weiteres Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dieses folgte auf einen Bürgerentscheid, der sich gegen den Neubau der Halle aussprach.
Hintergrund des Beschlusses
Im Mai 2023 sprach sich eine deutliche Mehrheit von 72 Prozent der Abstimmenden im Bürgerentscheid gegen den Neubau einer Eissporthalle im Nordhorner Sportpark aus. Infolgedessen beschloss der Kreistag den Abriss der als marode geltenden Halle. Trotz dieser Entscheidung starteten Bürgerinitiativen, die den Eissport in der Region erhalten möchten, erneut und forderten stattdessen eine Sanierung der Halle.
Rechtliche Bewertung
Der Landkreis Grafschaft Bentheim bewertet diesen Ansatz als rechtlich nicht zulässig. Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gibt es nach einem Bürgerentscheid eine Sperrfrist von zwei Jahren, innerhalb derer kein weiterer Entscheid zu derselben Angelegenheit erfolgen darf. Verwaltung und Kreisausschuss argumentieren, dass sowohl der Neubau als auch die Sanierung letztlich das gleiche Ziel verfolgen: den Erhalt des Eissports in der Region. Somit seien die Gegenstände der Abstimmungen inhaltlich identisch.
Auswirkungen und weitere Schritte
Zudem hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück bereits einen Eilantrag abgelehnt, der den Landkreis daran hindern sollte, mit dem Abriss der Halle fortzufahren, während die Frage der Zulässigkeit des neuen Begehrens noch ungeklärt war. Ob die Bürgerinitiativen gegen den aktuellen Beschluss des Kreisausschusses erneut rechtliche Schritte einleiten werden, bleibt abzuwarten. Die Diskussion um die Eissporthalle bleibt somit weiterhin ein zentrales Thema in der Grafschaft, das sowohl politisch als auch emotional aufgeladen ist.

