Das Landgericht Osnabrück wird in der Woche vom 4. bis 8. Mai 2026 zahlreiche Verhandlungen führen. Die Termine sind teilweise Berufe gegen vorherige Urteile der Amtsgerichte und betreffen verschiedene strafrechtliche Delikte.
Überblick der Verhandlungstermine
In der Woche vom 4. bis 8. Mai 2026 finden im Landgericht Osnabrück mehrere Berufungsverfahren statt. Es wird unter anderem um Fälle von Körperverletzung, Beleidigung und Unterschlagung gehen. Die Gerichte bitten, mögliche kurzfristige Änderungen in den Zeitplänen zu beachten.
Termine im Detail
Am Dienstag, 5. Mai, startet die 5. Kleine Strafkammer um 9:00 Uhr mit dem Berufungsverfahren gegen einen 36-jährigen Angeklagten aus Geeste. Ihm wird vorgeworfen, am 23. Juni 2023 ein Fahrzeug entwendet zu haben. Das Amtsgericht Lingen (Ems) sprach ihn jedoch im August 2024 von diesem Vorwurf frei. Zehn Zeugen werden zu dem Verfahren geladen, das am 21. Mai fortgesetzt werden soll.
Am Mittwoch, 6. Mai, folgt ein weiteres Verfahren in der 5. Kleinen Strafkammer gegen einen 62-jährigen Angeklagten aus Osnabrück, der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Er soll eine Person beleidigt und anschließend körperlich angegriffen haben. Dazu sind zwei Zeugen geladen.
Zusätzlich wird die 7. Kleine Strafkammer am gleichen Tag ein Verfahren gegen eine 34-jährige Angeklagte aus Kempten führen. Diese wurde wegen Beleidigung verurteilt, nachdem sie eine andere Person in einem Schreiben als „Gerichtsnutte“ bezeichnete.
Weitere Verfahren am Freitag
Am Freitag, 8. Mai, stehen erneut Berufungsverfahren an. Die 16. Kleine Strafkammer verhandelt um 9:00 Uhr einen Fall gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Osnabrück, der sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Vereinigungen verantworten muss. Auch hier geht es um strafrechtliche Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit hohe Aufmerksamkeit erregen.
Die richterlichen Entscheidungen werden in den genannten Fällen auf Basis der vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen getroffen. Das Landgericht Osnabrück empfiehlt, von einer Teilnahme an den Verhandlungen abzusehen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man die Sitzung ordnungsgemäß verfolgen kann. Informationen über den Zugang zum Gerichtsgebäude sind auf der Website des Landgerichts zu finden.

