Ab 2026 gelten neue Regelungen zur Abrechnung der Verhinderungspflege. Bürger im Kreis Coesfeld müssen sich auf eine drastische Änderung einstellen.
Änderungen durch das BEEP-Gesetz
Die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Coesfeld erhält vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die von den neuen Abrechnungsregeln überrascht sind. Bis Ende 2025 war es möglich, Leistungen der Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend geltend zu machen. Ab dem 1. Januar 2026 können jedoch Anträge nur noch für das laufende Jahr sowie das unmittelbar vorhergehende Jahr gestellt werden. Damit erlischt der Anspruch auf Rückvergütung von 2024 und früheren Jahren.
Fristen und Beratung optimal nutzen
Diese gesetzliche Änderung, die im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) eingeführt wurde, erfordert ein Umdenken bei den Betroffenen. Statt auf die Ansprüche über Jahre hinweg zu warten, müssen Anträge zeitnah eingereicht werden. Die Pflege- und Wohnberatung rät dazu, unbedingt die bereitgestellten Beratungsangebote zu nutzen. Ein frühzeitiger Kontakt zur Beratung kann helfen, finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu sichern. Die zuständige Beratungsstelle ist unter der Telefonnummer 02541 18-5544 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. „Handeln statt Abwarten“ sollte hier das Motto sein.
Änderungen bei den Beratungsbesuchen
Zusätzlich zu den neuen Abrechnungsfristen wird auch die Anzahl der Pflichtbesuche für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die Pflegegeld beziehen, reduziert. Künftig sind nur noch zwei Besuche pro Jahr erforderlich, während diese bei Bedarf weiterhin quartalsweise stattfinden können. Bei Pflegegrad 2 und 3 bleiben die halbjährlichen Besuche unverändert.

