In der Hektik rund um die beliebten Mai-Ausflüge entstehen oft Missverständnisse beim Parken. TÜV NORD in Meppen hilft dabei, gängige Mythen und Fehlannahmen zu entlarven.
Wer zuerst kommt, parkt zuerst?
Natürlich ist es frustrierend, wenn zwei Autofahrer gleichzeitig auf denselben Parkplatz steuern. TÜV-Experte Timo Steve Hensen erläutert: „Das Vorrecht gehört demjenigen, der die Lücke als Erster erreicht.“ Entscheidend ist dabei, dass auch ein kurzer Umweg dafür nicht ausgeschlossen ist. Hensen empfiehlt jedoch: „Ein freundliches Handzeichen kann Missverständnisse oft schneller klären als ein Konflikt über rechtliche Feinheiten.“
Reservieren ist tabu!
Es ist verlockend, einen Begleiter aus dem Auto steigen zu lassen, um den Parkplatz zu sichern. Doch das ist illegal. „Das Reservieren von Parkplätzen durch Fußgänger ist verboten“, warnt Hensen. So kann auch das Abhalten anderer Autofahrer von einem Parkplatz als Nötigung im Straßenverkehr geahndet werden.
Privatgrund und seine Regeln
Besonders an Feiertagen weichen viele auf private Stellflächen oder Supermärkte aus. „Hier gelten eigene Regeln“, sagt Hensen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) findet auf Privatgrundstücken keine Anwendung. Wer die Hinweise auf den Schildern ignoriert, könnte nicht nur eine Verwarnung, sondern eine teurere Vertragsstrafe riskieren. Viele dieser Bereiche werden zudem bereits digital überwacht.
Typische Park-Irrtümer und deren Folgen
Gerade in stressigen Verkehrssituationen schleichen sich schnell vermeintliche Kleinigkeiten in den Alltag, die Konsequenzen haben können:
- Fahrtrichtung beachten! Parken ist nur am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung erlaubt, mit wenigen Ausnahmen.
- Parkuhr defekt? Auch bei einem defekten Automaten darf nur bis zur Höchstparkdauer geparkt werden, eine korrekt eingestellte Parkscheibe ist erforderlich.
- Zettel statt Parkscheibe? Ein handschriftlicher Zettel hat rechtlich keine Gültigkeit. Die Parksituation muss durch eine Parkscheibe dokumentiert werden.
- Frauenparkplätze? Im öffentlichen Raum gibt es keine geschlechterbasierte Regelung gemäß StVO, jedoch können private Einrichtungen eigene Regeln aufstellen.
Hensen betont den wertvollen Beitrag von Gelassenheit: „Ein freundlicher Blick auf die Beschilderung und gegenseitige Rücksichtnahme sparen oft Zeit und Geld. Wer informiert ist und locker bleibt, vermeidet unliebsame Überraschungen.“

