Eine neue Reportage des WDR bringt ans Licht, dass Kfz-Versicherungen oft ungerechtfertigt Werkstattkosten kürzen. Die Ermittlungen des ARD-Kompetenzcenters Verbraucher beleuchten diese Praktiken und deren Auswirkungen auf geschädigte Autofahrer und Werkstätten.
Ungerechtfertigte Kürzungen bei der Schadensregulierung
Bei Autoreparaturen nach Unfällen bleiben Verbraucher oft auf hohen Kosten sitzen. In einer neuen Dokumentation mit dem Titel „Tricksen Kfz-Versicherungen bei der Schadensregulierung? – ECHT?“ beleuchtet der WDR die weit verbreitete Praxis, dass Versicherungen Werkstattkosten systematisch kürzen. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel für Schäden aufkommt, berichten zahlreiche Unfall-Opfer von erheblichen Abzügen bei ihren Reparaturkosten.
Experten berichten von Musterpraxis
Der Geschäftsführer einer großen Verkehrsanwaltskanzlei, Henning Hamann, hat erkannt, dass Versicherungen offenbar beobachtet haben, ab wann Geschädigte rechtliche Schritte einleiten. „Insbesondere werden häufig Kürzungen im Bereich um 350 Euro vorgenommen“, erläutert Hamann. Diese Taktik führt dazu, dass viele Verbraucher oftmals untätig bleiben, anstatt sich gegen die Abzüge zu wehren.
Wirkung auf Kfz-Werkstätten
Doch nicht nur die Geschädigten leiden unter dieser Praxis; auch Kfz-Werkstätten sind betroffen. Eine Umfrage unter Werkstätten ergab, dass zwei von drei Befragten ungerechtfertigte Kürzungen in Schadensfällen beobachten. „Das ist ein ernsthaftes Problem für die Betriebe“, warnt Thomas Aukamm, Geschäftsführer des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF). Oft müssen Werkstätten die Differenzen einklagen, was Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt.
Geheime Praktiken aufgedeckt
Bei ihren Recherchen stieß das Team von ECHT? auf das Unternehmen Controlexpert, das im Auftrag der Versicherungen Gutachten erstellt und Rechnungen überprüft. Dokumente, die der Redaktion vorliegen, zeigen eine auffällige Praxis: Mitarbeiter sollen dazu angehalten worden sein, bestimmte Positionen wie Lackierarbeiten systematisch zu streichen. Ehemalige Angestellte bekräftigen diese Praktiken und berichten von festgelegten Streichlisten. Controlexpert weist jedoch darauf hin, dass diese Listen nicht als Anleitung zum Kürzen verstanden werden sollten, sondern lediglich der Abgrenzung des Leistungsumfangs dienen.
Bafin prüft die Vorwürfe
In Zusammenarbeit mit dem LegalTech-Unternehmen Unfall-Navi hat das ECHT?-Team über 5000 Schadensfälle des vergangenen Jahres analysiert und festgestellt, dass in mehr als 40 Prozent der Fälle Kürzungen vorgenommen wurden. Oft geschah dies, obwohl die Versicherer die gekürzte Summe später doch auszahlten – jedoch meist erst, wenn die Geschädigten sich wehrten. Aufgrund der erschreckenden Ergebnisse hat die Redaktion die Ergebnisse an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weitergeleitet, die nun den Fall prüft.

