Anzeige
Img728x90 neue standardbanner new tde 1742992361697
Milchkühe in einem Stall

Milchlieferverträge: Bauernverband wehrt sich gegen Pflicht zur Kostenklausel

Anzeige

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt es ab, die verschärften EU-Regeln für Milchlieferverträge in Deutschland verpflichtend anzuwenden. Das hat der Verband bei einer Anhörung im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) deutlich gemacht. Es geht um Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation der EU, der den Mitgliedstaaten Vorgaben für Lieferverträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien ermöglicht.

Zwei Punkte stoßen auf Widerstand

Der DBV wendet sich vor allem gegen zwei Vorgaben. Erstens sollen Veränderungen wichtiger Produktionskosten verpflichtend in die Preisbildung einfließen. Zweitens soll bei Verträgen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit eine Revisionsklausel Pflicht werden, die der Erzeuger auslösen kann.

DBV-Vizepräsident und Milchpräsident Karsten Schmal unterstützt zwar das Ziel, die Stellung der Milchbauern zu stärken. „Aber höhere Milchpreise entstehen nicht durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben in Lieferverträgen“, sagt er. Entscheidend sei, was die Milch am Markt erlöse. Würden Produktionskosten per Gesetz in den Preis eingerechnet, drohe sich der Preis von den tatsächlichen Verwertungserlösen zu entfernen. Die Folge wären aus seiner Sicht eine geringere Wettbewerbsfähigkeit und eine schwächere Milchverwertung.

Genossenschaften prägen den Markt

Der Verband verweist auf die Struktur des deutschen Milchmarktes: Mehr als zwei Drittel der Milch werden von Genossenschaften erfasst und verarbeitet, in denen die Landwirte selbst Miteigentümer ihrer Molkerei sind. Dazu kommen viele Erzeugergemeinschaften mit eigenen Vertragssystemen. Erzeuger und Molkereien müssten weiter selbst entscheiden können, welche Laufzeiten, Preismodelle und Absicherungen zu ihrem Betrieb passen, so der DBV. Er fordert die Bundesregierung auf, die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen und auf eine verpflichtende Anwendung zu verzichten.

Innerhalb der Landwirtschaft ist das umstritten. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) hatte die Umsetzung von Artikel 148 bereits 2024 als überfälligen ersten Schritt begrüßt, um die Verhandlungsposition der Milchbauern gegenüber den Molkereien zu stärken.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel