Pflegereform: Finanzausgleich zwischen SPV und PPV verfassungswidrig

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Die Diskussion um einen Finanzausgleich zwischen der Sozialen Pflegeversicherung und der Privaten Pflegepflichtversicherung nimmt Fahrt auf. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther stellt klar, dass ein solcher Ausgleich verfassungswidrig wäre.

Verfassungswidriger Finanzausgleich?

Die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einem Pflegefinanzausgleich sorgt für Kontroversen. Florian Reuther, Verbandsdirektor der PKV, bezeichnet diesen Schritt als verfassungswidrige Sonderabgabe und als potentiellen Einstieg in eine Pflege-Bürgerversicherung. „Privatversicherte müssen nicht nur für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen aufkommen, sondern gleichzeitig Rücklagen für ihre eigene Vorsorge bilden“, warnt Reuther. Dies werde nicht akzeptiert und die PKV schütze ihre Versicherten notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit

Reuther betont, dass Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in turbulenten Zeiten von größter Bedeutung ist. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Grundrechte nicht zur Verhandlungsmasse in politischen Entscheidungen werden. Der aktuelle Gesetzgeber habe 1994 bewusst zwei getrennte Solidargemeinschaften geschaffen: eine umlagefinanzierte Soziale Pflegeversicherung und eine kapitalgedeckte Private Pflegepflichtversicherung. Nachträgliche Finanztransfers zwischen diesen Systemen seien ein rechtswidriger Eingriff in bestehende Verträge.

Reformbedarf erkennen

Reuther argumentiert, dass jedes Versicherungssystem seine Herausforderungen durch fundierte Reformen selbst bewältigen müsse, anstatt auf Quersubventionierung zu setzen. Einige Unterschiede in der Risikostruktur wären im Übrigen auch durch gesetzliche Zugangshürden zur Privaten Krankenversicherung bedingt. Um mehr Menschen den Zugang zur kapitalgedeckten Absicherung zu ermöglichen, sollte die Versicherungspflichtgrenze wieder gesenkt werden. Auf diese Weise könnten sich mehr Bürger zukunftssicher gegen das Pflegerisiko absichern.

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