AOK zur Digitalgesetz-Reform: Nachbesserungsbedarf nötig

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Anlässlich der Verbändeanhörung zur digitalen Gesundheitsversorgung äußert Dr. Carola Reimann von der AOK Bedenken und Vorschläge zur Verbesserung. Der Entwurf setzt positive Impulse, jedoch gibt es entscheidenden Klärungsbedarf in der Umsetzung.

Gesetzesentwurf bietet Chancen für Primärversorgung

Der Gesetzesentwurf zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GeDIG) wird von Dr. Carola Reimann, der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, positiv bewertet. Er zielt darauf ab, die Chancen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auszuschöpfen. Reimann hebt hervor, dass das Gesetz den technischen Rahmen für ein geplantes Primärversorgungssystem schafft, das die gesamte Versorgungskette, von der Ersteinschätzung bis zur elektronischen Überweisung, abbilden soll.

Fehlende Klarheit beim Bedarfseinschätzungssystem

Trotz dieser positiven Aspekte sieht Reimann Nachbesserungsbedarf, insbesondere im neuen § 360b, der die digitale Bedarfseinschätzung regelt. Der Entwurf beschreibt lediglich eine Leistungsbeschreibung für ein digitales System. Unklar bleibt, in welcher Form und Geschwindigkeit dieses System implementiert wird. Es fehlen verbindliche Regelungen für eine flächendeckende Implementierung und den kontinuierlichen Betrieb.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vage Definition des Zugangs zu diesem System. Reimann fordert, dass die digitale Bedarfseinschätzung über Apps, Web-Anwendungen und telefonische Kanäle zugänglich sein sollte. Zudem sollen Arztpraxen sowie Medizinische Versorgungszentren einbezogen werden, um einen umfassenden Zugang zu gewährleisten.

Qualitätsvorgaben und Governance-Strukturen notwendig

Um eine optimale Schnittstelle zwischen Akut-, Notfall- und ambulanter Regelversorgung zu schaffen, sind verbindliche Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben unerlässlich. Reimann schlägt vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für diese Vorgaben verantwortlich ist. Seine Rolle als normsetzendes Gremium könnte die Einbindung von Patientenvertretungen und anderen Gesundheitsberufen fördern und internationale Standards einbeziehen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten neuen Aufgaben und Kompetenzen der gematik. Reimann warnte davor, dass dies zu doppelten Strukturen führen könnte. Sie betont die Notwendigkeit klarer Governance-Strukturen, um die Steuerungs- und Eingriffsbefugnisse der gematik zu definieren und abzugrenzen.

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