Günter Krings von der Unionsfraktion äußert sich zu möglichen Auswirkungen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Er schätzt, dass ein verfassungswidriger Umbau des Landes nicht zu erwarten ist.
Krings: AfD kann Verfassung nicht ignorieren
Im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), dass er nicht davon ausgehe, dass die AfD das Land verfassungswidrig umbauen kann. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ betonte Krings, dass die AfD zwar laute Ansprüche erhebt, jedoch keine Politik gegen die bestehenden Rechtsordnungen der Bundesrepublik umsetzen könne. Er verweist zudem auf das Grundgesetz als mögliche Absicherung, falls es zu Pflichtverletzungen eines Landes kommt.
Bundeszwang als letzte Instanz
Artikel 37 des Grundgesetzes ermöglicht es der Bundesregierung, bei Pflichtverletzungen eines Landes mit Bundesratszustimmung angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese Zwangsmaßnahmen können unter anderem administrative oder polizeiliche Interventionen umfassen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, bekräftigt, dass der Bundeszwang nicht von Beginn an ausgeschlossen werden darf, da er ein wichtiges Instrument einer wehrhaften Verfassungsordnung darstellt. „Politisch ist der Bundeszwang ultima ratio“, so Wegge.
Abhängigkeit von Finanzen und Märkten
Krings verweist zudem auf die finanzielle Abhängigkeit Sachsen-Anhalts vom Länderfinanzausgleich und der Notwendigkeit einer positiven Wahrnehmung durch die Kapitalmärkte. Ein stark verschuldetes Land wie Sachsen-Anhalt sei auf eine wohlwollende Bewertung angewiesen, die auch vom Umgang mit den rechtsstaatlichen Prinzipien beeinflusst werde. „Die EU zeigt, dass man die Teilnahme an Finanzsystemen an klare Rechtsstaatskriterien binden kann“, erklärt Krings. Seiner Einschätzung nach könnte eine solch klare Haltung auch Sachsen-Anhalt in der Zukunft betreffen.

