Der Berliner Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, sieht sich kritischen Fragen zu einer Insolvenz aus seiner Unternehmerzeit gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzstraftaten eingeleitet, nachdem eine seiner Firmen zahlungsunfähig wurde.
Hintergrund der Ermittlungen
Matthias Hundt, der erst vor kurzem in sein Amt berufen wurde, steht aufgrund seiner Rolle als Geschäftsführer der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH im Fokus. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen eingeleitet, die im Kontext eines Insolvenzverfahrens über das Unternehmen stehen.
Insolvenzverfahren und öffentliche Resonanz
Das Insolvenzverfahren wurde von zwei Krankenkassen angestoßen, nachdem diese festgestellt hatten, dass das Unternehmen über längere Zeit keine Sozialabgaben gezahlt hatte. Dies geschieht üblicherweise erst nach zahlreichen Mahnungen. Hundt ließ durch seinen Anwalt verlauten, dass Uneinigkeit bezüglich kleinerer Krankenversicherungsbeiträge bestand und man sich nun mit den Krankenkassen geeinigt habe. Dies wirft jedoch Fragen zur finanziellen Stabilität seiner Firma auf.
Zusammenhang mit weiteren Insolvenzen
Die SDC Sachsen Digital Consulting war nicht die einzige Firma, in der Hundt als Geschäftsführer tätig war und die Insolvenzen erlitten hat. In den letzten zwei Jahren kam es ebenfalls zu Insolvenzverfahren bei zwei weiteren Unternehmen, an denen er beteiligt war. Das Amtsgericht Dresden lehnte in einem Fall die Eröffnung des Verfahrens wegen „Mangel an Masse“ ab, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügte, um die Verfahrenskosten zu decken.
Offizielle Stellungnahme und Lebenslauf-Angaben
Die Biografie von Matthias Hundt auf der Website der Senatskanzlei stützte sich auf persönliche Angaben und wurde nach Rückfragen von MDR und rbb aktualisiert. Die Darstellung seiner Dozententätigkeit an der SRH Hochschule Berlin wurde präzisiert, da er dort lediglich für einen kurzen Zeitraum tätig war. Der Hinweis auf die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH in seinem Lebenslauf fehlte bislang, was zu weiterer Diskussion geführt hat.
Die Senatskanzlei gab an, dass bisher keine Informationen zu den Insolvenzverfahren vorlagen, bevor diese durch die Medienanfragen aufkamen. Die weiteren Entwicklungen in den Ermittlungen stehen noch aus, und Hundt genießt weiterhin die Unschuldsvermutung, bis genaue Vorwürfe geklärt sind.

