Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld ermöglicht Reisenden, die Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen wollen, eine schnelle Bescheinigung. Vor den Sommerferien stehen zusätzliche Termine zur Verfügung, um die nötigen Dokumente ohne vorherige Anmeldung zu beglaubigen.
Reisedokumente für Betäubungsmittel erforderlich
Reisende, die ärztlich verordnete Betäubungsmittel, wie Schmerzmittel, ADHS-Medikamente oder medizinisches Cannabis, ins Ausland mitnehmen möchten, benötigen eine ärztliche Bescheinigung. Diese ist notwendig, um bei den Zoll- und Sicherheitsbehörden im Zielland die Einfuhr der Medikamente zu rechtfertigen.
Einheitliches Verfahren innerhalb der Schengenstaaten
Für Reisen innerhalb des Schengenraums gibt es ein vereinheitlichtes Verfahren für die Mitnahme von Betäubungsmitteln, das bis zu 30 Tage gültig ist. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums variieren die gesetzlichen Bestimmungen stark, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen im Zielland zu informieren.
Zusätzliche Termine zur Dokumentenbeglaubigung
Um den Reisenden entgegenzukommen, bietet das Gesundheitsamt Coesfeld in den letzten Wochen vor den Sommerferien zusätzliche Termine zur Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigungen an. An den folgenden Tagen müssen Sie keinen Voranmeldetermin vereinbaren:
- 9. Juli 2026, von 9 bis 15 Uhr
- 6. August 2026, von 9 bis 15 Uhr
Die Beglaubigung kann an drei Standorten erfolgen: im Gesundheitsamt Coesfeld (Schützenwall 16, Raum 108), im Gesundheitsamt Dülmen (Kreuzweg 25) und im Gesundheitsamt Lüdinghausen (Graf-Wedel-Str. 2).
Für die Beglaubigung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Die vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigung
- Eine Kopie des Rezepts
- Ein gültiges Ausweisdokument
Bitte beachten Sie, dass für die Beglaubigung Gebühren anfallen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare sind im Servicebereich der Homepage des Kreises Coesfeld verfügbar.

