Wie viele Hunde gibt’s in Coesfeld und Lette?
Coesfeld. Die Stadt Coesfeld wird jetzt mit der bereits angekündigten sogenannten „Hundebestandsaufnahme“ starten: Mitarbeitende einer beauftragten Firma gehen in den kommenden Wochen von Haus zu Haus, klingeln und erkundigen sich, ob im Haushalt ein oder mehrere Hunde gehalten werden.
Wichtig: Die Interviewer sind im Auftrag der Stadt Coesfeld unterwegs und gut erkennbar an ihrem separaten Ausweis. Sie sind montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr im Stadtgebiet unterwegs, voraussichtlich bis Ende Juli.
„Die Kolleg:innen fragen, ob ein oder mehrere Hunde im Haushalt gehalten werden. Wer nicht angetroffen wird, dem lassen wir einen Infozettel der Stadt Coesfeld im Briefkasten“, betont Gaby Kulartz von der Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren.
Bei der Bestandsaufnahme kommen die Interviewer nicht in die Wohnung, es wird kein Geld kassiert und gibt auch keine Formulare, die auszufüllen oder zu unterschreiben wären.
Gaby Kulartz ergänzt: „Gerade Hundebesitzer, die schon seit Jahren korrekt Hundesteuer zahlen, finden es gut, dass wir die flächendeckende Befragung durchführen. Denn sie sorgt für Steuergerechtigkeit.“
Hintergrund der besonderen Aktion: Die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Bei der letzten Bestandsaufnahme vor neun Jahren, waren 3.021 Hunde festgestellt worden, aktuell sind es gut 100 Hunde weniger. Und das, obwohl sich die Zahl der Einwohnenden und der Haushalte erhöht hat.
Kämmerin Christin Mittmann sagt: „Seit wir die Bestandsaufnahme vor drei Wochen angekündigt haben, hat sich die Zahl der Hundeanmeldungen verdoppelt. Das zeigt, dass wir, wie viele andere Kommunen gerade auch, auf dem richtigen Weg sind.“
Die Anmeldung zur Hundesteuer kann übrigens bequem auch online erfolgen über www.coesfeld.de/hundeanmeldung, oder im Bürgerbüro im Rathaus.
Werden bisher nicht gemeldete Hunde festgestellt, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem kann die Ordnungswidrigkeit nach dem Landeshundegesetz NRW mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro und dem Kommunalabgabengesetz von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Zum Thema Hundesteuer:
Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. Nach Anmeldung des Hundes erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss.
Die Steuer beträgt pro Jahr, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- 72,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird.
- 90,00 Euro pro Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
- 106,00 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Anmeldepflicht für große Hunde:
Für große oder gefährliche Hunde und bestimmte Hunderassen gelten in NRW zusätzliche Regeln.
Sie finden sich im Landeshundegesetz NRW: Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen (§ 11 Landeshundegesetz NRW), auch relevant: § 3 (gefährliche Hunde) und § 10 (Hunde bestimmter Rassen).
Bildunterschrift: Hündin Nelly trägt ihre Steuermarke ganz selbstverständlich und kann sie bei der Bestandsaufnahme, die jetzt startet, vorweisen.

