Fünf große Hilfsorganisationen warnen vor einer drohenden Unterfinanzierung des Rettungsdienstes durch geplante Vergütungseinschnitte. Diese Maßnahmen könnten gravierende Auswirkungen auf die Notfallversorgung in Deutschland haben.
Unterfinanzierung durch Vergütungseinschnitte
Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst haben gemeinsam vor der Unterfinanzierung des Rettungsdienstes gewarnt. Grund hierfür sind die geplanten Begrenzungen von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Hilfsorganisationen unterstützen grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Finanzlage der GKV zu stabilisieren. Jedoch sind sie der Meinung, dass diese Bemühungen nicht auf Kosten der präklinischen Notfallversorgung geschehen dürfen. Ein leistungsstarker Rettungsdienst ist ein grundlegender Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen und gewährleistet die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Wachsende Verantwortung des Rettungsdienstes
In den letzten Jahren hat der Rettungsdienst eine zunehmend zentrale Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung übernommen. Während andere Bereiche der Gesundheitsversorgung oft überlastet sind, hilft der Rettungsdienst, bestehende Versorgungslücken zu schließen und zusätzliche Aufgaben in der Notfallversorgung zu übernehmen. Die Hilfsorganisationen finden es besorgniserregend, dass tarifliche Entwicklungen von der Refinanzierung entkoppelt werden sollen. Solch eine Regelung könnte dazu führen, dass die Krankenkassen tariflich zugesicherte Lohnerhöhungen nicht mehr in vollem Umfang übernehmen. Dies würde die Rettungsdienstträger und Hilfsorganisationen dazu zwingen, die Differenz selbst zu tragen, was nicht nur die finanzielle Stabilität gefährdet, sondern auch die Tarifautonomie untergräbt.
Die Hilfsorganisationen fordern eine gesetzliche Regelung zur Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes. Konkret wünschen sie eine Ergänzung des § 133 SGB V, die eine Vergütung entsprechend der realen Kostenentwicklung ermöglicht und damit eine Ausnahme von der Deckelung der Grundlohnrate schafft.
Appell zur Wahrung der Notfallversorgung
In Anbetracht der Situation appellieren die Hilfsorganisationen eindringlich, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung und die Stabilität des Rettungsdienstes gefährden. Sie machen deutlich, dass eine solide Finanzierung des Rettungsdienstes unverzichtbar ist, um die medizinische Versorgung in Deutschland auf einem hohen Niveau zu halten.
Die fünf großen Hilfsorganisationen in Deutschland stellen etwa 80 Prozent des Rettungsdienstes. Mit nahezu 700.000 Ehrenamtlichen sind sie ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.

