Ferienjobs für Schüler: Wichtige Infos und Regeln

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Für viele Jugendliche in NRW und Niedersachsen sind Ferienjobs der erste Schritt ins Berufsleben. Die DGB-Jugend fasst die wichtigsten Regeln zusammen, um eine problemlose Erfahrung zu gewährleisten.

Schriftlicher Vertrag: Ein Muss

„Ohne Vertrag geht gar nichts – das sollte immer Regel Nr. 1 sein», betont Nina Krüger, DGB-Bundesjugendsekretärin. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerlässlich und sollte vor dem ersten Arbeitstag ausgehändigt werden. Der Vertrag muss klare Angaben zu Aufgaben, Arbeitszeiten und Vergütung enthalten. Bei Unsicherheiten können sich Schüler an die örtliche Gewerkschaftsgeschäftsstelle wenden.

Arbeitszeiten und Pausenregelung

Für 13- und 14-Jährige gilt: Sie dürfen nur mit elterlicher Zustimmung arbeiten und maximal zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft sind es drei Stunden. Die Arbeit muss zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden. Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren sind in den Ferien bis zu vier Wochen erlaubt, mit einer maximalen Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, ebenfalls zwischen 6 und 20 Uhr. Bei Gaststätten oder Mehrschichtbetrieben gibt es Ausnahmen, die bis 22 Uhr oder 23 Uhr arbeiten dürfen.

Beim Pausenrecht ist Folgendes zu beachten: Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden steht den Angestellten mindestens eine 30-minütige Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 60 Minuten.

Mindestlohn und Rechte der Jugendlichen

Der derzeitige Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt jedoch nur für Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Jugendlich unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind von dieser Regelung ausgenommen, was laut DGB eine Diskriminierung darstellt. „Die Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn ist eindeutig ungerecht und muss gestrichen werden“, erklärt Krüger. Gilt im Betrieb ein Tarifvertrag, ist auch dieser für Minderjährige anzuwenden.

Bei Fragen oder Problemen während des Ferienjobs stehen die örtlichen Gewerkschaftsgeschäftsstellen bereit, um Hilfe zu leisten.

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