Der Landkreis Cloppenburg hat beschlossen, zum Schuljahr 2026/27 die Berufsfachschule Sozialpädagogik an den BBS Friesoythe einzurichten. Der Schulausschuss empfahl einstimmig die Einrichtung und beantragt die Zustimmung beim Landesamt für Schule und Bildung.
Neue Berufsfachschule für Sozialpädagogik
Der Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg hat einstimmig beschlossen, die Einrichtung des Bildungsgangs „Berufsfachschule Sozialpädagogik“ an den Berufsbildenden Schulen Friesoythe zum Schuljahr 2026/27 zu unterstützen. Dies geschah im Zuge der Entscheidung des Niedersächsischen Kultusministeriums, die vorhandene Berufsfachschule Dual mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik zum 1. August 2026 aufzulösen. Die BBS Friesoythe plant, den neuen Bildungsgang nach Genehmigung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung anzubieten.
Kooperation und Einzugsgebiet
Der Bildungsgang wird sich über den Landkreis Cloppenburg erstrecken und wurde in enger Abstimmung mit der BBS Technik und der BBS am Museumsdorf entwickelt. Dies soll sicherstellen, dass die Ausbildung den Bedürfnissen der Region gerecht wird und dortige Fachkräfte für den sozialen Bereich ausgebildet werden.
Zuschuss für Schulhof an Anne-Frank-Schule
Zusätzlich hat der Schulausschuss einen vorläufigen Zuschuss von bis zu 380.260,45 EUR für die Neugestaltung des Schulhofes der Anne-Frank-Schule in Molbergen empfohlen. Anlass für diese Maßnahme sind fehlende Spiel- und Sportmöglichkeiten sowie unzureichende Aufenthaltsbereiche, die den Anforderungen einer Schule mit über 550 Schülern nicht mehr entsprechen. Die Gemeinde Molbergen plant, die Arbeiten in mehreren Abschnitten während der Ferienzeiten im Jahr 2026 durchzuführen, wobei die Fertigstellung bis zum Frühjahr 2027 angestrebt wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 760.520,91 EUR geschätzt. Der Zuschuss wird nach der Ausschreibung und basierend auf dem günstigsten Angebot angepasst. Sollte sich herausstellen, dass die Kosten um mehr als 100.000 EUR über der Kostenschätzung liegen, ist eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erforderlich.

