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Zuschüsse für Frauen- und Schwangerenberatung in Cloppenburg

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Der Sozialausschuss des Landkreises Cloppenburg hat einstimmig Zuschüsse für die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft sowie die Schwangerenberatung empfohlen. Diese Fördermaßnahmen sollen die bestehenden Beratungsangebote in der Region bis 2029 sichern und erweitern.

Erhöhung der Beratungsstunden bis 2029

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Oldenburger Münsterland wird ab dem 1. Januar 2027 mit einem erhöhten Stundenanteil von 14 Stunden pro Woche weitergeführt, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel. Der Landkreis Cloppenburg plant, jährlich 15 % der förderfähigen Gesamtkosten zu übernehmen, sofern der Landkreis Vechta entsprechend beschließt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1991 fungiert die Koordinierungsstelle als Bindeglied zwischen regionaler Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Frauen. Sie bietet wertvolle Beratungsangebote für Berufsrückkehrerinnen, Elternzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte an und kooperiert dabei eng mit anderen Arbeitsmarktakteuren.

Steigender Beratungsbedarf und neue Angebote

Die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung für Frauen in Veränderungsprozessen hat stark zugenommen. Im Jahr 2025 verzeichnete die Koordinierungsstelle 164 Erstberatungen. Zugleich plant die Einrichtung, weitere Mittel zur Erhöhung der Arbeitsstunden des Projektpersonals zu beantragen, um auf diesen steigenden Bedarf zu reagieren. Besonders bemerkenswert ist, dass etwa 80 % der Ratsuchenden nicht gemeldete arbeitslose Frauen sind, was die herausragende Rolle der Beratungsstelle bei der Fachkräftesicherung verdeutlicht.

Im Rahmen des Programms haben bereits viele Frauen den Einstieg in Arbeit oder Ausbildung gefunden; 2025 konnten 59 Frauen erfolgreich vermittelt werden. Zudem wurden Förderanträge über insgesamt 4.400 EUR für berufliche Weiterbildungen ausgezahlt. Der Anteil der Ratsuchenden aus anderen Herkunftsländern lag bei 42 %.

Finanzierung der Beratungsstellen und Defizitausgleich

Zusätzlich wurden im Sozialausschuss Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung empfohlen. Für die nächsten drei Jahre sollen hierfür jährliche Defizitausgleiche bereitgestellt werden. Diese Beratungsstellen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag, insbesondere für Frauen in Krisensituationen, sondern müssen auch bedarfsgerecht und niedrigschwellig erreichbar sein.

Die Finanzierung der Beratungsangebote erfolgt durch verschiedene Quellen, darunter Landesmittel und der Europäische Sozialfonds. Um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen, wird auch an den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg ein jährliches Budget zur sozialen Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern bereitgestellt. Dies zeigt das Engagement des Landkreises für eine umfassende soziale Unterstützung auf vielfältigen Ebenen.

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