Düngegesetz: DBV kritisiert unsoziale Forderungen des Bundesrates

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert scharfe Kritik am Votum des Bundesrates, das eine Änderung der Düngeverordnung fordert. Die Einsetzung der Roten Gebiete ohne eine gerechte Verursacherverantwortung sei nicht akzeptabel.

DBV lehnt Verschärfungen ab

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entschieden gegen die Forderungen des Umweltausschusses des Bundesrates protestiert, die eine kurzfristige Anpassung der Düngeverordnung vorschlagen. Diese Maßnahme folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rechtsgrundlage zur Ausweisung sensibler Gebiete in der Düngeverordnung anregt. Laut DBV ist eine Verschärfung des Düngerechts nicht nur unnötig, sondern steht auch im Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

Forderung nach Verursachergerechtigkeit

Der DBV fordert eine grundlegende Vereinfachung des Düngerechts. Der Fokus sollte auf der Praxistauglichkeit, Entbürokratisierung und einer gerechteren Verursachergerechtheit liegen, insbesondere für Betriebe, die nachweislich umweltfreundlich wirtschaften. Die Kritik des DBViert sich insbesondere gegen den Plan, die Roten Gebiete ohne Berücksichtigung der Verursachergerechtigkeit wieder in Kraft zu setzen. Nach Ansicht des DBV ist dies widersprüchlich und trägt nicht zur Lösung der bestehenden Probleme bei.

Widersprüchliche Forderungen der Länderkammer

Darüber hinaus ist die Forderung der Länderkammer, im Düngegesetz den Auftrag an das BMLEH zur Schaffung einer gerechteren Verursachergerechtigkeit zu streichen, aus Sicht des DBV nicht nachvollziehbar. Ein solcher Schritt würde kein Argument zulassen, um die sensiblen Gebiete weiter zu diskutieren oder fortzuführen. Der DBV sieht hierin einen klaren Widerspruch und appelliert an die Verantwortlichen, den Dialog mit den betroffenen Landwirten zu suchen, um eine praktikable Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigt.

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