Reisende mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln aufgepasst: Das Gesundheitsamt Coesfeld bietet zwei Sondertermine zur Beglaubigung von ärztlichen Bescheinigungen an. Diese zusätzlichen Termine erleichtern die Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Sondertermine im Juli und August 2026
Um die Reisen ins Ausland für Patienten zu erleichtern, stellt das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld zwei zusätzliche Termine zur Verfügung. Am 9. Juli und am 6. August 2026 können Reisende unkompliziert von 9 bis 15 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung ihre erforderlichen Dokumente beglaubigen lassen.
Wo finden die Beglaubigungen statt?
Die Beglaubigungen finden an mehreren Standorten im Kreis Coesfeld statt: im Gesundheitsamt Coesfeld (Schützenwall 16, Raum 108), im Gesundheitsamt Dülmen (Kreuzweg 25) und im Gesundheitsamt Lüdinghausen (Graf-Wedel-Str. 2). Hier erhalten Reisende die offizielle Bestätigung ihrer ärztlichen Bescheinigungen, die nötig ist, um mit Betäubungsmitteln ins Ausland zu reisen.
Voraussetzungen für die Beglaubigung
Für die Beglaubigung ist eine vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigung sowie eine Kopie des Rezepts und ein gültiger Ausweis erforderlich. Diese Dokumente sind notwendig, um die ordnungsgemäße Verwendung von verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln nachzuweisen. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig.
Für Reisen innerhalb des Schengenraums gelten einheitliche Verfahren für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Außerhalb des Schengenraums sollten Reisende sich jedoch frühzeitig bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes über die entsprechenden Vorschriften informieren. Wer außerhalb der Sondertermine eine Beglaubigung wünscht, sollte mindestens zwei Wochen vor dem Reiseantritt einen Termin unter den Telefonnummern 02541 18-5446 (Coesfeld), 02541 18-5322 (Dülmen) oder 02541 18-5337 (Lüdinghausen) vereinbaren.

