Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat wegen der anhaltenden Trockenheit eine „Zeit besonderer Brandgefahr“ ausgerufen. Ab sofort gelten verschärfte Regelungen zur Brandverhütung in Waldgebieten.
Waldbrandverordnung tritt in Kraft
Aufgrund der aktuellen Wetterlage hat der Landkreis Grafschaft Bentheim, empfohlen durch den Kreiswaldbrandbeauftragten, entschieden, eine „Zeit besonderer Brandgefahr“ auszurufen. Die gesetzlich festgelegten Regelungen gemäß der Waldbrandverordnung von 2022 sind ab sofort wirksam. Wenn sich die Bedingungen ändern, werden die Regelungen wieder aufgehoben.
Verbote zum Schutz des Waldes
Die bestehenden Vorschriften gemäß den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung besagen, dass Besucher Wäldern, Mooren und Heidegebieten nur auf ausgewiesenen Wegen betreten dürfen. Darüber hinaus ist es strikt untersagt, in diesen Gebieten Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Ausnahmen gelten für die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie für die rechtmäßige Nutzung von Grundstücken.
Manuela Monzka, Bereichsleitung Naturschutz beim Landkreis, erläuterte: „Die Waldböden sind gefährlich trocken, und wir müssen daher präventive Maßnahmen ergreifen.“ Ein Verstoß gegen diese Regelungen wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann Geldbußen nach sich ziehen.
Sicherheitsmaßnahmen für Waldbesucher
Wald- und Naturfreunde sollten stets besonders vorsichtig sein, insbesondere während Freizeitaktivitäten. Rauchen ist vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald generell verboten. Zudem kann Waldbrandgefahr auch von Glasscherben oder achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen ausgehen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollten Zufahrtswege zu Wäldern nicht blockiert und Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Es ist wichtig, dass Autos nicht über trockenem Unterholz stehen. Im Falle eines entdeckten Waldbrandes ist die Feuerwehr unverzüglich unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Die detaillierte Waldbrandverordnung kann auf der offiziellen Webseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de abgerufen werden.

