Pferdekaufvertrag: US-Klägerin fordert Rückabwicklung

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Am 1. Juli 2026 entscheidet das Landgericht Osnabrück über die Klage einer US-amerikanischen Frau, die einen Pferdekaufvertrag über 710.000 Euro anfechten möchte. Sie erhebt Ansprüche, da das Pferd angeblich erheblich weniger wert gewesen sei als im Vertrag angegeben.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die klagende Frau erwarb im Jahr 2022 ein Dressurpferd für 710.000 Euro, unterstützt von einem Berater. Das Pferd wurde in die USA exportiert, wo die Klägerin eine Reitanlage betreibt. Nach Ankunft des Tieres stellte sie jedoch Verhaltens- und Leistungsprobleme fest, die ihr zufolge den Kaufpreis nicht rechtfertigen. Ein unabhängiges Gutachten aus dem Jahr 2025 bezeichnet den Wert des Pferdes lediglich auf 310.000 Euro.

Ansprüche der Klägerin

Die Klägerin hat Beweise zusammengestellt, die belegen sollen, dass der Kaufvertrag aufgrund von Wucher nichtig sei: Das Pferd sei zum Zeitpunkt des Kaufs weniger als die Hälfte des gezahlten Preises wert gewesen. Sie argumentiert, dass der Beklagten bewusst gewesen sei, dass sie als Privatperson unerfahren war und in deren Expertise vertraute. Zudem behauptet sie, dass ihr Berater enge Verbindungen zur Beklagten hatte, was ihr nicht bekannt war. Sie fordert die Rückzahlung von 400.000 Euro, abzüglich des Verkaufspreises von 75.000 Euro, was einen Gesamtanspruch von 325.000 Euro ergibt.

Stellungnahme der Beklagten

Die Beklagte, ein Unternehmen im internationalen Handel mit Sportpferden, weist die Vorwürfe zurück. Sie betont, dass die Klägerin vor dem Kauf das Pferd mehrfach probegeritten habe und nach der Ankunft in den USA mit dem Tier zufrieden gewesen sei. Zudem habe das Pferd an zahlreichen Turnieren erfolgreich teilgenommen. Das Unternehmen argumentiert, dass es nicht unüblich sei, wenn die Harmonie zwischen Pferd und Reiter nicht den Erwartungen entspreche. Außerdem sei die Klägerin keine unerfahrene Hobbyreiterin, sondern betreibe eine professionelle Reitanlage und sei in der Reitsportszene aktiv.

Die Verhandlung findet am 1. Juli 2026 um 14:00 Uhr im Saal A126 des Landgerichts Osnabrück statt. Das persönliche Erscheinen der Parteien ist vom Gericht angeordnet.

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