Das Landgericht Osnabrück hat am 25. Juni 2026 ein Urteil im Mordfall eines 44-jährigen Mannes gefällt. Der 34-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Hintergründe der Tat
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück stellte fest, dass der Angeklagte am 20. Oktober 2025 in seiner Wohngemeinschaft einen Handwerker mehrfach ins Gesicht schlug. Dieser Vorfall führte bereits zu einer Körperverletzungsanklage, die dem Gericht vorlag.
Der verhängnisvolle Abend
Am 9. November 2025 kam es dann zur tödlichen Auseinandersetzung mit einem neuen Mitbewohner der Wohngemeinschaft. Der Angeklagte hatte den späteren Verstorbenen seit dessen Einzug wiederholt bedroht und beleidigt. An diesem Abend zwang er ihn dazu, auf die Knie zu gehen und sich zu entschuldigen. Nach der Weigerung des Opfers, eine Entschuldigung auszusprechen, stach der Angeklagte mit einem Messer in die linke Brust des Mannes und traf vitales Gewebe. Der Verletzte verstarb aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen, unter anderem einer Herzbeuteltamponade.
Urteilsfindung und Strafe
Das Gericht bewertete das Motiv des Angeklagten, der die Tötung teilweise aufgrund der Homosexualität des Opfers verübt hatte, als niederen Beweggrund im Sinne des § 211 Strafgesetzbuch. Jedoch wurde bei der Urteilsfindung auch die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten berücksichtigt. Äußerungen des Angeklagten und ein psychiatrisches Gutachten deuteten auf eine mögliche Schizophrenie hin. Dies führte zu einer Strafrahmenverschiebung, sodass die Kammer eine Gesamtstrafe von 12 Jahren und 2 Monaten für angemessen hielt.
Das Urteil kann binnen einer Frist von einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof angegriffen werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.

