Neuer Fischereischein in NRW: Modernisierung ab Juli 2026

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Nordrhein-Westfalen führt zum 1. Juli 2026 einen neuen Fischereischein in Scheckkartenformat ein. Die Umstellung bringt zahlreiche Vorteile für Anglerinnen und Angler, einschließlich einer lebenslangen Gültigkeit des Scheins.

Vereinfachter Antrag und dauerhafte Gültigkeit

Der neue Fischereischein in Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. Juli 2026 eingeführt. Anglerinnen und Angler, die ihre Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben oder den Fischereischein vor diesem Datum besessen haben, können das neue Dokument einmalig bei ihrer zuständigen Kommune beantragen. Hierbei werden die bisherigen Scheine auf Echtheit überprüft und die Daten in ein modernes Fischereiregister übertragen.

Ein wesentlicher Vorteil des neuen Systems ist die lebenslange Gültigkeit des Fischereischeins, der künftig nicht mehr in Papierform, sondern als fälschungssichere Karte ausgegeben wird. Die Beantragung erfordert kein Passfoto, was den Prozess weiter vereinfacht.

Online-Beantragung und neue Unterlagen

Ab dem 1. Juli 2026 haben Anglerinnen und Angler die Möglichkeit, ihren Fischereischein entweder direkt im Bürgerbüro zu beantragen oder bequem online über die Webseite www.meineverwaltung.nrw. Für die Online-Beantragung sind eine BundID sowie die eID-Funktion des Personalausweises erforderlich.

Zusätzlich müssen Angler bei der Ausübung der Fischerei künftig mehrere Nachweise mit sich führen. Dazu gehören der Fischereischein in Form einer Scheckkarte oder digital, ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe und ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation.

Änderungen bei Gebühren und Regelungen

Die Gebührenstruktur ändert sich ebenfalls: Die Kosten für die Beantragung eines lebenslang gültigen Fischereischeins liegen bei 18 Euro online und 30 Euro bei persönlicher Antragstellung. Die jährliche Fischereiabgabe wird für Online-Anträge bei 14 Euro und für persönliche Anträge bei 22 Euro liegen. Für einen Zeitraum von fünf Jahren sind die Gesamtkosten 42 Euro online und 50 Euro bei persönlicher Beantragung.

Die Einführung des neuen Fischereischeins bedeutet auch das Ende des Jugendfischereischeins. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen nun unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein hat, angeln. Dies vereinfacht die Regelungen für junge Angler und fördert die Förderung ihrer Interessen.

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