Die Samtgemeinde Spelle hat ihren Flächennutzungsplan zum 65. Mal geändert. Der Grund: Für die Mitgliedsgemeinde Spelle wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt.
Warum es diesen Schritt braucht
Der Flächennutzungsplan legt für das gesamte Gemeindegebiet fest, welche Nutzung wo vorgesehen ist. Er ist die vorbereitende Ebene: Ein Bebauungsplan muss aus ihm entwickelt werden. Damit die Gemeinde die Fläche für den geplanten Schulneubau überhaupt verbindlich überplanen kann, musste der Flächennutzungsplan an dieser Stelle geändert werden. Beide Verfahren liefen deshalb parallel.
Was in der zusammenfassenden Erklärung steht
Nach Paragraf 6a Baugesetzbuch legt die Samtgemeinde dar, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden in die Änderung eingeflossen sind und aus welchen Gründen sie sich für diese Lösung und gegen andere Planungsmöglichkeiten entschieden hat. Die Unterlage stammt von Ende Mai 2026, erarbeitet von Krüger Landschaftsarchitekten.
Fragen beantwortet Thomas Düsing, Fachbereichsleiter Bauen, Planen und Umwelt der Samtgemeinde Spelle, Telefon 05977 937-620, [email protected].

