Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen: Tipps für 2026

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Das neue Schuljahr steht vor der Tür und somit auch die Antragsfrist für das Schüler-BAföG. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld rät allen berechtigten Schülern, ihren Antrag frühzeitig einzureichen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Früh beantragen, schnell profitieren

Mit Beginn des neuen Schuljahres ist es wieder an der Zeit, das Schüler-BAföG zu beantragen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld empfiehlt, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Da die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs erfolgt, sorgt eine frühe Antragstellung dafür, dass die Leistungen zeitnah ausgezahlt werden können.

Wichtige Fristen und Informationen

Das Schüler-BAföG muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Der Anspruch entsteht zwar mit der Aufnahme der Ausbildung, doch die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bewilligt, was durch den amtlichen Posteingangsstempel dokumentiert wird. Um die Frist einzuhalten, kann zunächst auch ein formloser, schriftlicher Antrag eingereicht werden.

Zuschüsse für den Lebensunterhalt

Eine wichtige Information für alle Antragsteller: Schüler-BAföG wird in der Regel als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, wenn er rechtmäßig bezogen wird. Für detaillierte Informationen und die amtlichen Antragsformulare besuchen Sie bitte die Webseite www.bafög.de. Die Formulare sind auch in den Bürgerbüros des Kreises Coesfeld sowie im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich.

Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden des Amtes während der Sprechzeiten zur Verfügung. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Zudem können Anfragen telefonisch unter 02541 / 18-5025 bis 5027 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.

Über das Service-Portal auf www.kreis-coesfeld.de lassen sich zudem Termine für persönliche Beratungen oder Videoberatungen vereinbaren. Wer den Antrag online stellen möchte, kann dies über www.bafoeg-digital.de tun, wo auch die geltenden Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.

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