Die aktuellen Zahlen zeigen einen Rückgang der Inobhutnahmen in Niedersachsen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 5.020 Schutzmaßnahmen eingeleitet, was einem Minus von 3,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Weniger Inobhutnahmen bei älteren Jugendlichen
In der Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen bemerkten die Jugendämter einen signifikanten Rückgang der Inobhutnahmen. Die Zahl fiel von 1.833 auf 1.598 Fälle, was einem Rückgang von 12,8 % entspricht. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Inobhutnahmen bei jüngeren Kindern, speziell in der Altersgruppe der 9- bis unter 12-Jährigen, um 28,6 % auf 477 Fälle. Auch bei den 12- bis unter 14-Jährigen gab es einen Zuwachs von 10,7 % mit 629 Fällen.
Familienüberforderung als Hauptgrund
Die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils bleibt der häufigste Anlass für Inobhutnahmen. Im Jahr 2025 wurden 1.990 Fälle verzeichnet, was einem Anstieg um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zusätzlich stiegen die Nennungen wegen Vernachlässigung auf 982 Fälle, was einen Anstieg von 5,9 % darstellt. Der Rückgang der Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger ist dabei auffällig: Von 1.190 Fällen im Vorjahr gab es nur noch 773 Fälle im Jahr 2025, was einen Rückgang von 35 % bedeutet.
Verschiebungen bei den Hinweisgebenden
Die Meldungen zu Inobhutnahmen stammen überwiegend von den Jugendämtern und sozialen Diensten, deren Zahl jedoch auf 1.352 Fälle gesunken ist, ein Rückgang von 15,1 %. Im Kontrast dazu stieg die Zahl der Selbstmeldungen von Minderjährigen leicht auf 1.313 Fälle. Zudem nahmen die Hinweise von Polizei und Justiz zu, die nun bei 789 Fällen liegen, was einem Anstieg von 6,5 % entspricht.
Die Ergebnisse der Statistik basieren auf den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts, wonach die Jugendämter in akuten Krisensituationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig werden müssen. Diese Inobhutnahmen sind sowohl bei Selbstmeldungen als auch bei dringenden Gefahren für das Kindeswohl notwendig. Ein Blick auf die detaillierte Statistik zeigt eine differenzierte Betrachtung der Inobhutnahmen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017, bei der zwischen regulären und vorläufigen Inobhutnahmen unterschieden wird.

