Eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse stellt sich gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung und fordert zudem ein neues Zwischenzeugnis. Der Fall wird derzeit vor dem Arbeitsgericht Celle verhandelt.
Hintergrund der Kündigung
Die Klägerin, die seit August 2013 im Homeoffice bei einer bundesweit tätigen Krankenkasse als Kauffrau für Dialogmarketing tätig ist, sieht die Kündigung als ungerechtfertigt an. Auf ihr Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung.
Krankheitsbedingte Ausfälle
Die Krankenkasse führt die Kündigung auf die häufigen Krankheitsausfälle der Klägerin zurück. Diese waren in den letzten Jahren erheblich: Im Jahr 2022 fehlte sie an 22 Tagen, im Jahr 2023 an 51 Tagen, 2024 an 45 Tagen und 2025 bis zur Kündigung ebenfalls an 51 Tagen. Zusätzlich nahm die Klägerin während dieser Zeit auch 72 Kindkranktage in Anspruch.
Rechtlicher Streit
Die Beklagte argumentiert, dass aufgrund der Krankheitsgeschichte der Klägerin und der zu erwartenden weiteren Ausfälle eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei. Die Klägerin hingegen hält die Kündigung für unrechtmäßig, da keine ausreichenden Gründe vorlägen und betont, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie argumentiert, dass ihre Krankheitsphasen entweder durch Kindkranktage verursacht wurden oder resultierten aus bereits ausgeheilten Leiden, und sieht die Kündigung als unverhältnismäßig an.

