Die Stadt Münster macht Grundstückseigentümer auf ihre Verantwortung für freihaltende Geh- und Radwege aufmerksam. Überwucherte Hecken und Sträucher können die Sicht behindern und gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer schaffen.
Verantwortung der Grundstückseigentümer
Gemäß den Richtlinien der Stadt Münster sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, ihre Hecken und Sträucher so zu pflegen, dass diese nicht in den öffentlichen Raum ragen. Dies betrifft insbesondere Geh- und Radwege, wo überhängende Äste ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden darstellen können. Eine klare Sicht ist notwendig, um Unfälle zu vermeiden, besonders für Kinder, die oft unachtsam sind.
Gefahren durch überwucherte Wege
Wenn Gehwege stark zugewachsen sind, kann es dazu kommen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger gezwungen sind, auf den Radweg oder sogar auf die Straße auszuweichen. Dies erhöht das Risiko von Zusammenstößen und gefährdet die Sicherheit aller Betroffenen. Daher appelliert die Stadt Münster an alle Raum- und Grundstücksnutzer, ihren Pflichten nachzukommen und für eine sichere Umgebung zu sorgen.
Wie Grundstückseigentümer handeln sollten
Um möglichen Gefahren vorzubeugen, sollten Grundstückseigentümer regelmäßig ihre Grünflächen überprüfen und auf geeignete Längen zurückschneiden. Ein gut gepflegter Vorgarten oder eine ordentliche Hecke trägt nicht nur zur Verkehrssicherheit bei, sondern auch zur optischen Aufwertung der Umgebung. Die Stadt bietet hilfreiche Informationen zur richtigen Pflege und den rechtlichen Rahmenbedingungen an.

