Steuerfreibeträge für Kommunalmandatsträger steigen

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Die Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalen Mandaten werden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 erhöht. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts, die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens ergriffen wurden.

Erhöhung der Freibeträge im Überblick

Die Erhöhung der pauschalen Steuerfreibeträge folgt auf die Anpassung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2025. Kommunalmandatsträger, dazu zählen unter anderem Mitglieder von Gemeinde- und Stadträten, erhalten nun deutlich gesteigerte Aufwandsentschädigungen, die steuerfrei sind. Die Angleichung erfolgt anhand der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Die neuen Freibeträge gelten wie folgt:

  • Für Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern: monatlich 138 Euro, jährlich 1.656 Euro.
  • Für Gemeinden mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern: monatlich 219 Euro, jährlich 2.628 Euro.
  • Für Gemeinden mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern: monatlich 270 Euro, jährlich 3.240 Euro.
  • Für Gemeinden mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern: monatlich 338 Euro, jährlich 4.056 Euro.
  • Für Gemeinden mit mehr als 450.000 Einwohnern: monatlich 404 Euro, jährlich 4.848 Euro.

Steuerfreibeträge für Landkreise

Für Landkreise gilt eine ähnliche Regelung. Hier sind die Freibeträge wie folgt angehoben:

  • Für Landkreise mit bis zu 250.000 Einwohnern: monatlich 270 Euro, jährlich 3.240 Euro.
  • Für Landkreise mit mehr als 250.000 Einwohnern: monatlich 338 Euro, jährlich 4.056 Euro.

Unabhängig von der Einwohnerzahl bleibt der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen auf 275 Euro pro Monat festgelegt, solange die jeweilige Gemeinde oder der Landkreis innerhalb der genannten Einwohnergrenzen liegt.

Fahrtkosten und Ehrenamt

Zusätzlich zu den angehobenen Freibeträgen werden die tatsächlichen Fahrtkosten, die für Reisen von der Wohnung zum Sitzungsort anfallen, steuerfrei erstattet. Dies gilt für verschiedene Veranstaltungen, wie etwa Rats- oder Fraktionssitzungen. Für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise als Wahlhelfer, wird der steuerfreie Betrag täglich von 8 auf 9 Euro angehoben. Diese Maßnahmen sollen die wertvolle Arbeit von ehrenamtlichen Helfern weiter würdigen und erleichtern.

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