Anerkennung von Berufsqualifikationen: IHK unterstützt Unternehmen und internationale Fachkräfte

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Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim unterstützt internationale Fachkräfte dabei, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen. Sie hilft Ratsuchenden unter anderem, die zuständige Anerkennungsstelle zu ermitteln, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und passende Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Die individuellen Beratungen der IHK werden auf Deutsch, Englisch, Russisch und Spanisch angeboten.

„Auch für ausländische Fachkräfte, die bereits in Deutschland leben, kann die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation neue Perspektiven eröffnen. Sie macht vorhandene Kompetenzen sichtbar, verbessert die Chancen auf eine Beschäftigung, die den eigenen Fähigkeiten entspricht, und kann je nach Aufenthaltstitel auch für die weitere aufenthaltsrechtliche Perspektive eine wichtige Rolle spielen“, sagt IHK-Projektkoordinatorin Sophia Pinsker.

Auch Unternehmen profitieren von einer Anerkennung: Sie können die Qualifikationen internationaler Fachkräfte besser einschätzen und diese gezielter einsetzen. Das ist besonders relevant, da immer mehr Betriebe in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim auf internationale Bewerber setzen, um offene Arbeits- und Ausbildungsstellen zu besetzen.

Im ersten Halbjahr 2026 kamen die meisten Ratsuchenden aus der Ukraine, dem Iran und Syrien. Sie verfügten unter anderem über Qualifikationen in gewerblich-technischen Berufen sowie im gastronomischen und kaufmännischen Bereich. Interessierte können einen individuellen Beratungstermin bei der IHK vereinbaren.

Hintergrund

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktintegration. In Berufen, für deren Ausübung eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, ist auch die Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig. In anderen Berufen ist dies nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch für Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von Bedeutung sein. Wichtige rechtliche Grundlagen schafft das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das 2020 in Kraft trat und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Seit 2024 gilt zudem die Anerkennungspartnerschaft, die es Fachkräften aus dem Ausland ermöglicht, parallel zur Anerkennung bereits qualifiziert zu arbeiten.

Ansprechpartnerin: IHK, Sophia Pinsker, Tel.: 0541 353-451, E-Mail: [email protected] oder unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 4089754).

Quelle: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

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