Wasserentnahme in Grafschaft Bentheim eingeschränkt

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Die Grafschaft Bentheim sieht sich aufgrund anhaltender Trockenheit mit einer kritischen Wasserknappheit konfrontiert. Um die Wasserressourcen zu schützen, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus Flüssen und die Beregnung einschränkt.

Aktuelle Situation in der Grafschaft Bentheim

Die anhaltende Trockenheit hat zu außergewöhnlich niedrigen Wasserständen in den Flüssen Vechte und Dinkel geführt, während auch die Grundwasserstände in zahlreichen Messstellen des Landkreises stark abgenommen haben. Roberto Goncalves, Leiter der Abteilung Umwelt, betont, dass angesichts der Lage keine Entspannung in Sicht ist und sofortige Maßnahmen erforderlich sind.

Regelungen der Allgemeinverfügung

Die am 07. August 2026 in Kraft tretende Allgemeinverfügung, die bis zum 31. Oktober 2026 gültig ist, untersagt die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zur Bewässerung. Dies betrifft sowohl private als auch öffentliche Bereiche, darunter Gärten, Sportanlagen und landwirtschaftliche Flächen. Die zeitliche Beschränkung für die Beregnung solcher Flächen ist täglich von 12 bis 18 Uhr, unabhängig davon, ob das Wasser aus Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz stammt.

Ausnahmen gelten für Microbewässerungen und Bewässerungen unter Glas, sowie für Containerkulturen auf geschlossenen rezirkulierenden Flächen. Mit diesen Maßnahmen möchte der Landkreis nicht nur die Gewässer schützen, sondern auch eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Wasserressourcen sicherstellen.

Tipps für Bürgerinnen und Bürger

„Die zeitliche Beschränkung fokussiert sich auf die ineffiziente Wassernutzung zur Mittagszeit, wenn Verdunstung am höchsten ist“, erklärt Goncalves. Er empfiehlt, die Gartenbewässerung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden durchzuführen und, wenn möglich, Regenwasser zu nutzen. Damit leisten die Bürger nicht nur einen Beitrag zur Schonung der Wasserressourcen, sondern sichern auch die langfristige Wasserversorgung in der Region. Zudem gibt es aktuell keine Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, die mit diesen Maßnahmen gesichert werden soll.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung einsehbar.

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