Das Landgericht Osnabrück gibt die Verhandlungstermine für die Woche vom 17. bis 21. August 2026 bekannt. Mehrere Berufungverfahren stehen auf der Agenda, die sowohl Drogen- als auch Betrugsdelikte betreffen.
Berufungsverfahren am Montag, 17. August
Am Montag beginnen die Verhandlungen um 09:00 Uhr in Saal A 114. Die 21. Große Jugendkammer befasst sich mit einem Berufungsfall des 48-jährigen Angeklagten aus Bad Iburg. Er wurde am 31.03.2026 vom Amtsgericht Osnabrück wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Der Angeklagte soll zwischen dem 26.08.2023 und dem 02.04.2026 mehrfach Cannabis und Ecstasy-Tabletten an ein 12- bzw. 13-jähriges Mädchen abgeben haben. Zu diesem Termin sind sieben Zeugen geladen.
Weiterführende Verhandlungen am Dienstag, 18. August
Am Dienstag sind zwei Berufungsverfahren angesetzt. Um 09:00 Uhr verhandelt die 9. Kleine Strafkammer gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Belm, der wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt wurde. Das Amtsgericht stellte fest, dass er im Februar 2023 unrechtmäßig Sozialleistungen beantragt hatte, während er gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitete.
Im Anschluss verhandelt die 9. Kleine Strafkammer um 13:00 Uhr gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Dissen, der wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 8 Monaten Haft verurteilt wurde. Er soll am 18.08.2025 alkoholisiert und unter Drogeneinfluss mit einem PKW öffentliche Straßen befahren haben.
Weitere Verfahren bis Donnerstag, 20. August
Am Mittwoch, den 19. August, steht ein weiteres Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte aus Sögel an, die wegen bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Cannabis verurteilt wurden. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 2 Monaten sowie 2 Jahren und 8 Monaten. Zu den Beweisen zählt eine Durchsuchung, bei der über 400 Marihuanapflanzen sichergestellt wurden.
Am Donnerstag verhandelt die 5. Kleine Strafkammer einen Berufungsfall gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Haselünne. Dieser wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Es ist jederzeit möglich, dass Termine kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Interessierte sollten die Hinweis-Tafeln im Eingangsbereich des Gerichts beachten. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landgerichts Osnabrück verfügbar.

