Die Polizei hat am Dienstag, 25. August 2026, in Nordhorn erneut gezielt Fatbikes und E-Scooter kontrolliert. 67 Fahrzeuge wurden überprüft. Am Ende standen 15 Ordnungswidrigkeiten und 13 Straftaten in den Akten – zusammen 28 Verfahren.
Was die Beamten überprüft haben
Unter den kontrollierten Fahrzeugen waren 44 E-Scooter, 21 Fatbikes, ein Fahrrad und ein Klein-Lkw. Die Polizistinnen und Polizisten waren mit Fahrrädern sowie mit Funkstreifen- und Zivilwagen unterwegs, ein Beamter der Verkehrsprävention des Polizeikommissariats Nordhorn nutzte ein Kraftrad. Welche Delikte hinter den 13 Straftaten stehen, hat die Polizei nicht mitgeteilt.
Warum die Polizei genau hier hinschaut
Anlass für den Schwerpunkteinsatz waren nach Angaben der Polizei Beschwerden und Anfragen aus der Bevölkerung. Dazu kamen wiederkehrende Verkehrsunfälle, Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz und Ordnungswidrigkeiten, die mit E-Scootern und Fatbikes begangen wurden. Aufgefallen waren zudem Jugendliche, die mit deutlich zu schnellen Fatbikes unterwegs waren.
Wann ein Fatbike kein Fahrrad mehr ist
Ein Fatbike gilt rechtlich so lange als Fahrrad, wie der Motor nur beim Treten unterstützt und die Unterstützung bei 25 km/h endet. Hat das Rad einen Gasgriff oder fährt es schneller, ist es ein Kraftfahrzeug: Dann braucht es ein Versicherungskennzeichen und je nach Bauart eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein. Für E-Scooter gilt ohnehin ein Versicherungskennzeichen, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Wer ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Deshalb stehen bei solchen Kontrollen neben Bußgeldern regelmäßig auch Strafverfahren.
Die Kontrolle selbst verlief nach Darstellung der Polizei reibungslos und ohne Komplikationen.

