Rund 480 Kinder werden in Ahaus zum Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig, betroffen sind Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind. Die Stadt hat das Anmeldeverfahren jetzt gestartet, nach dem Schulgesetz NRW sind Sorgeberechtigte verpflichtet, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldung an der gewünschten städtischen Grundschule muss bis spätestens Freitag, 18. September, über die Online-Plattform schulbewerbung.de erfolgen.
So läuft die Anmeldung ab
Sorgeberechtigte erhalten von der Stadtverwaltung ein Aufforderungsschreiben mit Startcodezettel, mit dem sie sich bei schulbewerbung.de registrieren können. Neu ist in diesem Jahr, dass auch die Anmeldung zur OGS oder Übermittagsbetreuung digital läuft: Bei Bedarf führt ein Link im Anmeldeprozess direkt zur Plattform Little Bird, über die dann die Betreuungsanmeldung erfolgt. Kinder, die nach dem 30. September 2021 geboren sind, können auf Antrag aufgenommen werden, die Unterlagen dafür gibt es in den Schulbüros.
Welche Schule infrage kommt
Sorgeberechtigte können die Grundschule frei wählen, jedes Kind hat aber zunächst Anspruch auf einen Platz an der Schule, die der Wohnung am nächsten liegt, im Rahmen der jeweiligen Aufnahmekapazität. Schülerfahrkosten übernimmt die Stadt nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule und erst ab einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern.
Infoabende und Anmeldetermin
Am Donnerstag, 15. Oktober, finden in den städtischen Grundschulen Informationsabende unter dem Motto „Erfolgreich starten! – Wie der Anschluss von der Kita zur Grundschule gelingt“ statt. Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erläutern dort, was Kinder für den Schulalltag brauchen, und stellen weitere Schritte wie Schulparcours und Schuluntersuchung vor. Nach der Online-Anmeldung lädt die jeweilige Grundschule zu einem persönlichen Anmeldetermin in der Woche vom 2. bis 6. November ein, zu dem auch das Kind mitkommen soll.

