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Erschöpfte Mitarbeiterin fasst sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an den Kopf, im Hintergrund ihr Laptop am Schreibtisch

Kopfschmerztag am 5. September: Wenn der Schmerz mit zur Arbeit geht

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Chronische Schmerzen im Job sind für viele Beschäftigte Alltag – sichtbar werden sie meist erst, wenn die Krankmeldungen sich häufen. Zum bundesweiten Kopfschmerztag am 5. September rückt die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) ein Thema in den Blick, das in Betrieben selten offen angesprochen wird. Dr. med. Jan-Peter Jansen, Ärztlicher Leiter des Schmerzzentrums Berlin und DGS-Vizepräsident, ordnet ein, was hinter den Zahlen steckt.

Millionen Betroffene – und keine belastbare Statistik

Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischen Schmerzen. Etwa sechs Millionen sind im Alltag erheblich eingeschränkt, rund 3,4 Millionen gelten als schwer schmerzkrank. Wie viele davon berufstätig sind, weiß niemand genau: Eine eigene Statistik für Arbeitnehmer gibt es nicht. Rechnet man die üblichen Prävalenzwerte von 17 bis 27 Prozent auf etwa 46 Millionen Erwerbstätige hoch, landet man bei acht bis zwölf Millionen Menschen. „Das ist eine Hochrechnung, keine exakt erhobene Beschäftigtenzahl“, betont Jansen.

Nach der Klassifikation ICD-11 gilt chronischer primärer Schmerz inzwischen als eigenständige Erkrankung. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur, dass die Beschwerden länger als drei Monate anhalten, sondern wie stark sie Funktion, Psyche und soziales Leben beeinträchtigen.

Anwesend, aber nicht leistungsfähig

Die betrieblichen Folgen zeigen sich nicht nur auf dem gelben Schein. Eine deutsche Bevölkerungsstudie fand bei stark beeinträchtigten Schmerzpatienten fast siebenmal so viele Arbeitsunfähigkeits- und Behinderungstage; Arbeitslosigkeit war rund dreimal häufiger. Eine europäische Beschäftigtenstudie kam auf im Schnitt neun zusätzliche Fehltage pro Jahr.

Schwerer zu messen ist der Präsentismus: Menschen sind da, können aber wegen Schmerzen, schlechtem Schlaf, Erschöpfung oder Medikamentennebenwirkungen nicht das leisten, was sie sonst leisten. Welche wirtschaftliche Größenordnung dahintersteht, zeigt ein Blick auf verwandte Diagnosen: Allein für Muskel-Skelett-Erkrankungen beziffert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Produktionsausfälle 2024 auf 26,1 Milliarden Euro (BAuA).

Zähne zusammenbeißen ist keine Lösung – Ausmustern auch nicht

Arbeiten trotz Schmerzen ist nach Jansens Einschätzung nicht per se schädlich. Eine passende Tätigkeit erhält Tagesstruktur, Kontakte, Bewegung und das Gefühl, etwas bewirken zu können. Wer Betroffene pauschal aus dem Arbeitsleben nimmt, riskiert eher das Gegenteil: Schonhaltung, Funktionsverlust, Isolation.

Kritisch wird es, wenn Beschäftigte dauerhaft über ihre Grenzen gehen, keine Erholung finden und aus Sorge um den Arbeitsplatz schweigen. Dann folgen häufig Schlafstörungen, Erschöpfung, depressive Symptome und am Ende längere Ausfallzeiten. Oft reichen kleine Stellschrauben, um das zu verhindern: flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Kurzpausen, wechselnde Körperhaltungen, ergonomische Hilfsmittel, zeitweise weniger schweres Heben oder Homeoffice.

„Die richtige Frage lautet nicht: Welche Diagnose hat der Mitarbeiter? Sondern: Welche Tätigkeit ist gegenwärtig möglich, welche verschlechtert die Situation und welche Anpassung erhält die Arbeitsfähigkeit?“

Warum drei Monate zu spät sind

Bis eine Chronifizierung formal feststeht, vergehen definitionsgemäß drei Monate. Für Betriebe ist das nach Jansens Auffassung der falsche Startpunkt. Bei anhaltenden Beschwerden, nachlassender Belastbarkeit oder ersten Fehltagen sollte spätestens nach zwei bis vier Wochen ein vertrauliches Hilfsangebot auf dem Tisch liegen – bei Warnzeichen oder schnellem Funktionsverlust sofort eine ärztliche Abklärung.

Das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement greift erst, wenn innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zusammenkommen (BMAS). Es sei ein Auffangnetz, sagt Jansen, kein Frühwarnsystem. Was Betriebe stattdessen brauchen: einen niedrigschwelligen Draht zum Betriebsarzt, geschulte Führungskräfte, die Veränderungen ansprechen können, ohne nach Diagnosen zu fragen, eine Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen – und die Möglichkeit, Arbeitsplätze vorübergehend anzupassen.

Wichtig für Beschäftigte: Medizinische Informationen gehören zum Betriebsarzt und dürfen nur mit ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Die Personalabteilung braucht in aller Regel nur die funktionale Auskunft, was geht und was nicht – nicht die Diagnose.

1.474 Ärzte für Millionen Patienten

Am Ende ist chronischer Schmerz auch ein Versorgungsproblem. Zum Jahresende 2024 hatten bundesweit lediglich 1.474 Ärztinnen und Ärzte eine KV-Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (KBV-Qualitätsbericht 2024). Nicht jeder Schmerzpatient braucht Spezialversorgung – gemessen an mehreren Millionen erheblich Beeinträchtigten bleibt das Missverhältnis trotzdem deutlich.

Die DGS fordert unter anderem ein standardisiertes Screening auf Chronifizierungsrisiken in Hausarzt- und Betriebsarztpraxen, eine reguläre Finanzierung ambulanter multimodaler Schmerztherapie und die Einführung eines eigenen Facharztes für Schmerzmedizin. Wirksame Behandlungen gebe es, sagt Jansen – die Patienten kämen nur zu spät dort an.

Das ausführliche Interview mit Dr. Jan-Peter Jansen zum Umgang mit chronischen Schmerzen im Betrieb lesen Sie auf newworkpraxis.de.

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