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Schweine in einem Stall, Symbolbild zum Umbau der Tierhaltung

Unter Zeitdruck für mehr Tierwohl: Landkreis Emsland unterstützt Stallumbau-Förderung

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Landwirtschaftliche Betriebe im Emsland, die wegen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ihre Haltungsbedingungen etwa für Schweine verbessern müssen, können dafür Fördermittel aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) erhalten, vorausgesetzt es liegt eine Baugenehmigung vor. Die Frist dafür war der 31. August 2026. Der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben die Antragsteller in den vergangenen Wochen bei den Genehmigungsverfahren unterstützt.

94 Prozent der Betriebe rechtzeitig genehmigt

Erschwerend kam hinzu, dass das ursprünglich bis 2030 laufende Förderprogramm auf den 31. August 2026 vorgezogen wurde. Dadurch blieb für die Baugenehmigungsverfahren teilweise nur ein Zeitfenster von wenigen Wochen. „Es ist uns aber gelungen, dass 94 Prozent der förderfähigen Betriebe nun einen Förderantrag stellen konnten“, sagt der zuständige Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl. Im Landkreis Emsland wurde demnach in 49 von 52 Fällen rechtzeitig eine Baugenehmigung erteilt.

Ferkelerzeuger besonders betroffen

Besonders betroffen von der Nutztierhaltungsverordnung sind im Emsland die Ferkelerzeuger, also die Sauenhaltungsbetriebe. Die Investitionen für die einzelnen Bauvorhaben unterscheiden sich stark und liegen zwischen 250.000 und fünf Millionen Euro. Da eine Aufstockung der Tierbestände im Rahmen der Förderung nicht erlaubt ist, sind keine Verbesserungen beim Betriebseinkommen zu erwarten. Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks, spricht von einer für die Betriebe „existenziellen Bedeutung“ der Förderung.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geht davon aus, dass in den nächsten fünf bis acht Jahren etwa die Hälfte der Betriebe mit Sauenhaltung diesen Betriebszweig aufgeben wird, weil viele den aufwändigen und teuren Umbau nicht leisten können oder wollen.

Die Vorgaben im Überblick

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass Betriebe künftig mindestens die Haltungsform 3 erreichen: mehr Platzangebot, ein Verbot der Anbindung und Außenklimareize. Das Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltung sah ursprünglich den Zeitraum 2024 bis 2030 vor, wurde dann aber deutlich verkürzt. Die bewilligten Fördermittel für die Baumaßnahmen müssen bis spätestens zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden.

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