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Schwurgerichtssaal im Landgericht Osnabrück

Landgericht Osnabrück: Diese Strafprozesse beginnen in der Woche ab 14. September

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Am Landgericht Osnabrück beginnen in der Woche vom 14. bis 18. September 2026 zwei weitere Strafprozesse vor den Großen Strafkammern: ein Sicherungsverfahren gegen einen 19-Jährigen sowie ein Verfahren wegen bewaffneten räuberischen Diebstahls gegen einen Mann aus Lingen. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Unterbringung in psychiatrischer Klinik möglich: Sicherungsverfahren gegen 19-Jährigen

Die 3. Große Strafkammer verhandelt ab Donnerstag, 17. September, 13:30 Uhr, mit Fortsetzungen am 8., 13. und 20. Oktober in einem Sicherungsverfahren gegen einen jetzt 19-jährigen Beschuldigten, der sich derzeit in der Karl-Jaspers-Klinik befindet. Ihm wird tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen vorgeworfen, in einem Fall zusätzlich versuchte gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hält eine Schuldunfähigkeit des Beschuldigten für nicht ausgeschlossen, eine verminderte Schuldfähigkeit stehe bereits fest, weshalb eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 14. Januar 2026 im Rahmen eines Polizeieinsatzes in einer Berufsschule in Osnabrück aggressiv gegen den Zugriff durch Polizeibeamte gewehrt zu haben. Zuvor soll sich ein Verwandter mit ihm bei der Polizei in Hannover gemeldet haben, weil der Beschuldigte Menschen habe anzünden wollen. Auf der Polizeidienststelle soll er versucht haben, mit einem Stift auf einen Beamten einzustechen, bevor er unter Kraftaufwand am Boden fixiert wurde.

Vermieter bedroht und geschlagen: Prozess wegen bewaffneten räuberischen Diebstahls

Die 8. Große Strafkammer verhandelt ebenfalls ab 17. September, 9 Uhr, mit Fortsetzungen am 22., 24. und 30. September gegen einen 40-jährigen Mann aus Lingen wegen des Vorwurfs des bewaffneten räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz. Er soll seinem Mieter am 5. August 2024 wegen beschädigter Fliesen gedroht haben, und ihm erneut gedroht haben, nachdem potenzielle Nachmieter von einer Anmietung abgesehen hätten, weil der Mieter in der Wohnung Marihuana geraucht habe. Am 7. August 2024 soll er den Mieter aufgesucht, bedroht und geschlagen haben, ihm anschließend Marihuana weggenommen und 40 Euro von ihm erhalten haben.

Termine können laut Landgericht kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.

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