Das Amtsgericht Warendorf hat einen 43-jährigen Mann wegen Betrugs zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen, während er als Subunternehmer tätig war.
Jobcenter-Betrug aufgedeckt
In Münster wurde ein 43-jähriger Deutscher wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Das Amtsgericht Warendorf befand, dass der Mann über einen Zeitraum von sechs Monaten parallel zu seiner Tätigkeit als selbstständiger Subunternehmer Leistungen vom Jobcenter bezogen hatte. Dieses Vorgehen führte zu einem Schadensbetrag von über 3.500 Euro.
Zollkontrolle deckt Unregelmäßigkeiten auf
Aufmerksam wurde das Hauptzollamt Münster während einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Prüfer trafen den Mann bei seiner Arbeit für eine Sicherheitsfirma auf einem Veranstaltungsgelände an. Dabei stellte sich heraus, dass er sowohl dem Jobcenter als auch dem Gewerbeamt verschwiegen hatte, dass er selbstständig tätig war. Diese Informationsunterlassung war der zentrale Aspekt des Betrugsfalls.
Urteil und Konsequenzen
Das Gericht sah die Vorwürfe des gewerbsmäßigen Betrugs als bewiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit bleibt der Mann vor einer Gefängnisstrafe bewahrt, muss sich jedoch regelmäßig bei der Bewährungshelferin melden. Diese Entscheidung soll sowohl der Abschreckung als auch der Resozialisierung dienen.