Mit der Sommerreisezeit beginnt die Rückkehr vieler Urlauber. Der Zoll informiert über wichtige Bestimmungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Reisende sollten sich rechtzeitig über erlaubte Waren und Freimengen informieren.
Wichtige Zollbestimmungen für Reisende
Der Zoll erinnert Urlauber, sich bereits vor der Abreise über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Bevor Sie Souvenirs, Genussmittel oder Kraftstoffe aus dem Urlaub mitbringen, ist es entscheidend zu wissen, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen bestehen, um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden.
Reisen aus Nicht-EU-Ländern: Aufpassen bei Freimengen
Besonders bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Ägypten sind besondere Mengen- und Wertgrenzen zu beachten. So darf jeder Reisende ab 17 Jahren beispielsweise 1 Liter hochprozentigen Alkohol oder 200 Zigaretten zollfrei nach Deutschland einführen. Bei Arzneimitteln ist darauf zu achten, dass nur Artikel für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden dürfen. Zusätzliche Informationen finden sich auf www.bfarm.de.
Risiken beim Kauf von Souvenirs
Reisende sollten außerdem auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen verzichten. Der Handel mit solchen Waren ist stark reglementiert, und es können hohe Geldstrafen verhängt werden, wenn gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Die Website www.artenschutz-online.de bietet dazu hilfreiche Informationen.
Eine gründliche Informationsbeschaffung vor der Reise kann Reisenden helfen, Schwierigkeiten zu vermeiden. Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster, betont: „Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken. Wer sich schon vorher über die geltenden Zollbestimmungen informiert, erspart sich bei der Rückkehr mögliche Unannehmlichkeiten und kommt schnell durch den Zoll.“
Darüber hinaus sollten Reisende auch auf verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel als Taschenlampen getarnte Elektroschocker, achten. Diese sind illegal und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.