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Borken: Diebstahl von Fahrradcomputern nimmt zu

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Die Polizei im Kreis Borken registriert derzeit vermehrt Diebstähle von Fahrradcomputern an abgestellten Pedelecs. Sie rät Besitzern, das Zubehör beim Abstellen abzunehmen und die Individualnummer zu dokumentieren, um im Diebstahlsfall eine Zuordnung zu ermöglichen.

Häufung von Diebstählen im Kreis Borken

In den vergangenen Wochen hat die Kreispolizei Borken mehrere Strafanzeigen wegen gestohlener Fahrradcomputer bearbeitet. Betroffen sind vor allem Pedelecs, die im öffentlichen Raum abgestellt wurden. Die Geräte lassen sich meist mit wenigen Handgriffen von der Halterung lösen – ein Umstand, den offenbar auch Diebe ausnutzen.

Die Polizei empfiehlt Besitzern daher, den Fahrradcomputer beim Abstellen des Rads grundsätzlich mitzunehmen. Das dauert nur Sekunden, verhindert aber, dass das Gerät zur leichten Beute wird.

Individualnummer oft nicht dokumentiert

Kommt es dennoch zum Diebstahl, zeigt sich in der Ermittlungsarbeit ein wiederkehrendes Problem: Aufgefundene Fahrradcomputer lassen sich häufig keinem Eigentümer zuordnen. Der Grund liegt meist darin, dass die Individualnummer des Geräts weder den Geschädigten noch den Fahrradhändlern bekannt ist oder irgendwo festgehalten wurde.

Genau diese Nummer ist jedoch entscheidend, um ein wiedergefundenes Gerät zweifelsfrei einem Fahrrad beziehungsweise dessen Besitzer zuzuordnen. Ohne diesen Nachweis bleiben viele sichergestellte Fahrradcomputer schlicht unauffindbaren Eigentümern zugeordnet – und landen im schlimmsten Fall in der Asservatenkammer, ohne je zurückgegeben werden zu können.

Fotos als einfache Vorsorge

Um dieses Problem zu vermeiden, rät die Polizei allen Pedelec-Besitzern, ihren Fahrradcomputer direkt nach dem Kauf zu fotografieren – und zwar sowohl die Vorder- als auch die Rückseite. Wichtig dabei: Die Individualnummer muss auf den Fotos gut lesbar zu erkennen sein. Bei den meisten handelsüblichen Geräten befindet sich diese Nummer auf der Rückseite.

Die Polizei empfiehlt, diese Fotos zusammen mit den Kaufunterlagen aufzubewahren. Kommt es tatsächlich zu einem Diebstahl, sollten die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt werden. So lässt sich die Chance erheblich erhöhen, dass ein wiedergefundenes Gerät seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden kann.

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