Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, sind im Leeraner Wahllokal 021 zeitweise falsche Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt Leer ausgegeben worden. Am Ende erklärte die Auszählung 138 Stimmzettel für ungültig. Betroffen ist ausschließlich die Wahl zum Stadtrat – die Wahlen von Kreistag, Landrat und Bürgermeister sind nicht betroffen, ebenso wenig die per Briefwahl abgegebenen Stimmen.
Was im Wahllokal 021 passiert ist
Das Wahllokal 021 in der Daalerschule 2 gehört zum Wahlbereich 2. Von den vier Kartons mit Stimmzetteln für die Ratswahl enthielt einer fälschlicherweise Zettel für den Wahlbereich 1. Ob der Fehler bereits bei der externen Anlieferung oder erst bei der internen Verteilung entstanden ist, lässt sich nach Angaben der Stadt nicht mehr nachvollziehen.
Einer wahlberechtigten Person fiel der falsch zugeordnete Stimmzettel am Mittag auf. Danach wurde nur noch mit den korrekten Stimmzetteln weitergewählt. Bei der Auszählung am Abend wurden die falsch zugeordneten Zettel entsprechend einer gesetzlichen Regelung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung für ungültig erklärt.
138 von rund 17.000 abgegebenen Stimmen betroffen
Konkret geht es um 138 Stimmzettel. Zur Einordnung: Wahlberechtigt waren am Sonntag 26.389 Wählerinnen und Wähler, tatsächlich abgestimmt haben 16.935 – das entspricht einer Wahlbeteiligung von rund 64 Prozent. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sind von dem Fehler nicht betroffen.
Wie es jetzt weitergeht
Der Wahlausschuss hat am Montag das rechnerische Ergebnis der Wahl festgestellt. Es folgt nun die öffentliche amtliche Bekanntmachung, gegen die binnen zwei Wochen Einspruch möglich ist. Über mögliche wahlprüfungsrechtliche Folgen des Fehlers zu entscheiden, war nach Angaben der Stadt nicht Aufgabe des Wahlausschusses. Das Vorgehen ist mit der Landeswahlleitung abgestimmt.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz muss der neue Rat der Stadt Leer im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens über mögliche Einsprüche entscheiden und dabei gegebenenfalls auch eine Teilwiederholungswahl anordnen. Eine solche Teilwiederholung würde exakt 999 Wahlberechtigte betreffen. Die Entscheidung darüber dürfte voraussichtlich bei der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November fallen.

